Zitat:
Zitat von Di.Stefano
Tatsache ist, dass Miniaturgolfanlagen, bei denen einzelne Bahnen nicht die richtigen Normmaße aufweisen, als MOS-Bahnen zu gelten haben. Wenn Wetzlar meint, darauf nicht achten und die entsprechenden Bahnen anpassen zu müssen, dann ist das doch deren eigenes Problem. In den Vereinen, in denen ich die letzten 15 Jahre Mitglied war (Heilbronn, Pfungstadt), ist jedenfalls immer darauf geachtet worden, dass die Maße stimmen. Welche Bahnen in Wetzlar sollen das eigentlich sein, die angeblich nicht stimmen?
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Wetzlar:
1)Netz (Unterkante ist deutlich höher als als die max. erlaubten 80 cm) das fällt nur nicht auf, wenn man vom Boden aus mißt stimmt, das Gelände ist jedoch deutlich ansteigend.
2) Zielkreisfenster ist etwa 10 cm vor dem Plattenstoß zum Endkreis und 17,5 cm breit (15 erlaubt)
3) Mausefalle steht zu weit hinten (ehemalige 2. Schanze des Sandkastens) Auflauflänge ist auch zu kurz
Für den Verein oder den Spielbetrieb ist es doch auch völlig Wurst ob eine Miniaturgolfbahn (Abt.2) nund Miniaturgolf oder Minigolf ohne Sinn ist (MOS) es bleibt Miniaturgolf. MAn sollte alles was die Grundmaße und Bauart der Abt.2 aufweist auch als solches bezeichnen. MOS ist als Deckmantel für Phantasiebahn geeignet aber man kann das nicht über einen Kamm scheren. Für außenstehende ist es nicht nachzuvollziehen das eine Miniaturgolfbahn MOS ist weil irgendeine BAhn nicht exakt den Normen entspricht und irgendeine Betonbahn in einem freizeitpark ist auch MOS und somit das gleiche System ?? Ist doch wirklich Stuss.