Genau. Eine Freigabe zum 30.06. gibt es nicht. Diese erfolgt zum 31.08. oder gar nicht. Und wird zum 31.08. die Freigabe erteilt, kann der Spieler grundsätzlich auch noch bis dahin für seinen bisherigen Verein spielen.
Was bei diesen Wechselfristen natürlich nicht berücksichtigt werden kann, sind die unterschiedlichen Fristen der Vereine für einen evtl. Vereinsaustritt. Tritt ein Spieler z.B. zum 30.06. aus dem alten Verein aus, erlischt auch zu diesem Zeitpunkt die Spielberechtigung. Die Freigabe wird dann trotzdem zum 31.08. erteilt, aber der Spieler kann dann vom 01.07. bis zum 01.09. an keinem Turnier teilnehmen, denn die Spielberechtigung setzt eine Vereinsmitgleidschaft voraus.
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