Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Crunchy Frog
					 
				 
				Meine Arbeitskolleg innen haben in ihren "blocks" noch nicht einmal gelogen - sie haben lediglich (...!   ...) ihre momentane "Arbeitssituation" beschrieben.
 DAS war meinem Arbeitgeber allerdings schon zu viel, denn damit hätten sie angeblich schon ihre "Schweigepflicht" (!) gebrochen !?  
			
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halte ich nach meinem Rechtsverständnis für -naja zumindest- seeeehr fragwürdig.
Die Schilderung von Arbeitssituationen ist doch kein Verrat von Betriebsgeheimnissen. Oder worauf bezieht sich diese "Schweigepflicht"?
Ich gehe mal von aus, dass -bei aller unterstellter Naivität- da keine P-Namen genannt wurden, oder!?