Zitat:
Zitat von pinkydiver
Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden). [...]
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Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das neu erschienene Formular "Antrag auf Spielberechtigungen" (
http://www.minigolfsport.de/download/v01-anmeldung.doc). Dort sind nämlich die vier Optionen genannt, zu denen man bei einem (neuen) Verein beginnen kann:
4. Antrag auf Spielberechtigung
Hiermit beantragt der o.g. Verein für den/die o.g. Spieler/in eine- Sofortige Spielberechtigung (erstmaliger Antrag)
- Spielberechtigung zum 01.09. (Wechselzeitraum nach Ziff. 2 Abs. 5 SpO) [...]
- Spielberechtigung zum 01.01. (Internationaler Wechselzeitraum nach Ziff. 2 Abs. 10 SpO i.V.m. Ziff. 2.6 WMF-sport regulations) [...]
- Sofortige Spielberechtigung (besondere Gründe nach Ziff. 2 Abs. 9 SpO) [...]
Punkt 1 betrifft Vereinswechsel nicht; die Punkte 3 & 4 betreffen Sonderfälle (internationaler Wechsel; Umzug etc.). Bleibt also für den Vereinswechsel nach Punkt 2 nur die Spielberechtigung zum 01.09. -- und nicht zu einem beliebigen anderem Datum.