Zitat:
Zitat von Lenny
Das hängt aber auch von den Kündigungsfristen des Vereins ab. U.U. muss man eine gewisse Übergangszeit bei zwei Vereinen Mitglied sein, weil der Saisonwechsel ja nicht auf einen Quartalswechsel fällt.
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Kündigungsfristen von Vereinen haben nichts mit dem Vereinswechsel als Aktivspieler zu tun.
Das eine (der Vereinsaustritt) ist Vereinsrecht und das andere (Vereinswechsel als Aktivspieler) ist Verbandsrecht. Ich bin nur auf das Verbandsrecht eingegangen.
Gruß Holger