Zitat:
Zitat von tg
-- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.
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Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden) . Das Problem war relevant z.B. relevant für den Wechsel meiner Freundin nach Künzell, Wechsel und Spielerpaßbeantragung erfolgte auch einigeTage nach dem 1.9
Dirk
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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