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Alt 22.06.2011, 23:31
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:

(1) Die Ausgangsfrage

Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
Es war nicht als Rätselfrage gedacht -- aber es ist mir halt ein Rätsel. Deine Vermutung läßt sich aus der Sportordnung nicht herauslesen.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. [...]
Das halte ich schon für wahrscheinlicher.

(2) Neue Überlegungen

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß [...]
Ich kenne die alte Formulierung zum Vereinswechsel nicht mehr, aber nach der aktuellen Fassung der Sportordnung ist das nicht richtig -- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.

Geändert von tg (22.06.2011 um 23:40 Uhr).
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