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Alt 05.04.2011, 07:38
bärliner bärliner ist offline
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Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Gegen Entscheidung eines Schiedsrichters (und eine Disqualifikation wird durch einen Schiri und nicht durch das Schiedsgericht ausgesprochen) kann man vor Ort Protest einlegen. Über diesen Protest entscheidet dann das Schiedsgericht und dessen Entscheidung ist endgültig.
Ein nachträglicher Protest gegen eine Schiri-Entscheidung ist nicht möglich.
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