Einer geht noch...
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?
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"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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