Einzelnen Beitrag anzeigen
  #22  
Alt 26.02.2011, 08:57
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Zitat:
Zitat von VPF Beitrag anzeigen
Dazu habe ich folgendes gelesen :

gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland und Österreich
2 Jahre, wobei der Händler/Hersteller die ersten 6 Monate nachweisen muss,
dass der Käufer was falsch gemacht hat. Danach muss der Kunde beweisen,
dass es am Hersteller lag.
Außerdem muss der Kunde beweisen können, dass er die Ware bei dem betreffenden Händler gekauft hat, etwa mit einem Kassenzettel oder einer Verkaufsrechnung. Da dies beim Kauf von Minigolfbällen oft nicht möglich ist, weil sie zumeist ohne Beleg verkauft werden, gibt es die 3D-Herstellergarantie (wie auch immer die aussieht).

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hätte er außerdem die Ware sofort nach Bekanntwerden des Mangels bei seinem Lieferant reklamieren müssen, denn für Kaufleute gilt eine andere Reklamationsfrist. Auch hier wäre dann die 3D-Herstellergarantie der letzte Rettungsanker.

3D müsste sich meiner Meinung nach schon kulant zeigen, denn wenn es immer wieder Fälle mangelhafter 3D-Produkte gibt (hier wurden ja etliche aufgezählt, ich könnte auch noch die 3D-Spinne dazu nennen), leidet ja der Ruf des Herstellers an sich. Und für 14,50 Euro darf der Kunde schon Topp-Qualität erwarten und sollte sich nicht mit einem qualitativen "Restrisiko" zufriedengeben.

Geändert von Di.Stefano (26.02.2011 um 09:11 Uhr).
Mit Zitat antworten