Zitat:
Zitat von tg
Es ging mir ausschließlich um die Frage, ob Du die Identität von ashraf und "Arnold.Froehn" belegen kannst -- Deine ganzen übrigen Ausführungen hätte es gar nicht gebraucht.
Aber ich muß einsehen, daß Du keine Lust hast hierauf zu antworten und werde daher nicht mehr nachhaken. Allerdings nehme ich an, daß die Antwort Nein gewesen wäre.
Übrigens habe ich in meiner Antwort den Begriff "belasten" so gemeint wie Du zuvor in Beitrag #60: zeitlich, nicht juristisch.
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Wo bitte hab ich übrigens behauptet, dass hinter Ashraf und Arnold Froehn die selbe Person steckt? Würde ich das behauptet haben, hätte ich mich wahrscheinlich auch erklärt. Dass Machenschaftem wie von Ashraf geschehen, Spekulationen nach sich ziehen, hat er in diesem Fall selbst zu verantworten.