SPORTORDNUNG S 2
4. Teilnahmeberechtigung
(7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 (Spielberechtigung) an Turnieren im Zuständigkeitsbereich eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig, wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig.
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SCH......öner Lochrand! 
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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