Zitat:
Zitat von bärliner
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind.
|
Tut mir leid dir zu widersprechen, Günter, aber ich ersehe anhand der Formulierung der von dir zitierten Regeln 7 (1) und 9 (1) keinen Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Wechseln eines Balles und dem Nichtbeenden einer Bahn. Insbesondere geben die Spielregeln den von dir postulierten Tatbestand "nicht ordnungsgemäßes Beenden" nicht her. Es gibt ein "Beenden" und ein "Nichtbeenden", wobei Letzteres in 9 (1) ausdrücklich als Nichteinlochen definiert ist, jedoch kein "nicht ordnungsgemäßes Beenden". Ein Einlochen mit einem unerlaubt gewechselten Ball ist ein "Beenden" der Bahn und fällt somit nicht unter 9 (1).
Wenn dir V + 2 für unerlaubtes Ballwechseln zu milde erscheint, musst du dich bei denen beschweren, die diese Regel 2008 abgeändert haben. Es hatte damals im alten Regelwerk schon seinen Sinn, dass ausdrücklich drinstand, dass man 7 Strafpunkte (nicht, wie hier fälschlich gesagt wurde, Punkte) für unerlaubtes Ballwechseln bekommt (Regelwerk von 2007, S 20, 7.1), weil man schon damals wusste, dass man den hier beschriebenen Fall nicht mit den Vorschriften zum Bahnbeenden lösen kann.