finanzwesen
@ uwe
Aus dem festgelegten Gesamt-Beitragsvolumen von 72.128 EUR ist auf der Grundlage der Mitglieder-
Bestandserhebung für die ordentlichen Mitglieder und die Anzahl der Vereine zum 01.07.2008 ein Jahresbeitrag je gemeldetem
Verein zu errechnen. Dieser konkrete Beitrag wird für die Jahre 2009 bis 2011 festgeschrieben.
(3) Die Höhe des Jahresbeitrages eines jeden ordentlichen Mitgliedes ergibt sich aus der Summe der Beiträge
damit werden wohl funktionäre bzw/und deren sitzungen ( pro mann und tag kommen schnell 100 euro bei abrechnung nach bundesreisekostenrecht zusammen), verbandszeitung usw finanziert.
6. Zweckgebundene Zuwendungen
(1) Spenden und Zuwendungen, sowie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, die dem Verband zur Förderung bestimmter
Ziele zufließen, sind vom übrigen Verbandsvermögen getrennt zu verwalten und in der Jahresabschlussrechnung gesondert
auszuweisen.
das ist zb die spitzensportförderung des bmi und die ist meines wissens nur für kadermassnahmen im herren und damenbereich und zb vergütung des nationaltrainers
7. Gebühren
(1) Im Rahmen der Geschäftsführung und des Sportbetriebes kann der Verband Gebühren erheben.
(2) Art und Höhe der Gebühren werden in einer Gebührenordnung zusammengefasst, die als Anhang zu dieser Finanzund
Beitragsordnung zu veröffentlichen ist.
das ist dann für den spielbetrieb, das geld oben u.a 72 tausend und ein paar euronen ist hier nicht erfasst, den anhang hat man leider nicht ins netzt gestellt.
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