Nach der Satzung des DMV kann auch eine männliche Person das Amt des Gleichstellungsbeauftragten bekleiden. Eine andere Regelung dergestalt, dass nur Frauen gewählt werden können, würde kurioserweise wieder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Der DMV wird insoweit sicherlich die richtige Formulierung gewählt haben.
|