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Alt 30.01.2007, 20:59
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Zitat von wate Beitrag anzeigen
...
Martin Krems (43) vom Innenministerium: „Der Maßnahme stehen keine Rechtsgründe entgegen. Es ist eine offene Begleitung. Wir haben sie mit Herrn O. und seinem Anwalt abgestimmt.“

Der sieht das anders: „Ich habe meine Strafe abgesessen, will neu anfangen. Doch mit der Polizei im Nacken funktioniert das nicht. Im Arbeitsamt sagten sie mir, so bin ich nicht vermittelbar.“

(Quelle: Bild-online)
Ja was denn nun? Isses in gegenseitigem Einvernehmen abgesprochen oder nicht?

Meine Vermutung ist, dass von Anwalt (und eventuell auch vom O. ) dieses Vorgehen so gebiligt wurde, um rauszukommen, und jetzt soll dran rumgeschraubt werden.
Wenn das der Fall ist, müsste es ja irgendwo schriftlich festgehalten sein.
Wenn nicht, ist Vadder Staat mal wieder nem Rechtsverdreher aufgesessen, und hat somit Unschuldige in Gefahr gebracht.
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