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Alt 29.05.2009, 09:39
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allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
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"So ist der Senat zu der Überzeuigung gelangt, dass das Minigolfspiel wenigstens auf den Anlagen, wie sie vom Deutschen Minigolf Verband in Traben-Trarbach geplant und genehmigt sind, eine sportliche Betätigung im Sinne des Vergnügungssteuerrechts ist."
So, das zum Thema Traben-Trarbach. Respekt!

Demnach ist das Spielen auf den Abteilungen 2-4(5) also keine sportliche Betätigung ! Ich habe es immer geahnt.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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