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Vereinswechsel
Ich weiss das man rechtzeitig dir Freigabe bei alten Verein einreichen muss um Pünklich zur neuen Saison beim neuen Verein anfangen zukönnen!!! Jetzt meine Frage!!!
Wie sieht es denn aus Wenn Man bei Alten Verein die Kündigung einreicht statt eine Freigabe!!! Angenommen man würde da heute Kündigen Wie sieht das dann aus?? Darf man dann morgen in denn Neuen Verein anfangen zuspielen???? MFG SCHREIHALZ |
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du kannst jetzt bei deinem Verein mit sofortiger Wirkung kündigen, dann darfst du bis zum 1. Sep zuschauen und ab da für einen neuen Verein aufschlagen. Kündigst du jetzt bis Ende Juni, auf den letzen Augusttag dann kannst du bis dahin für deinen alten Verein spielen und ab 1. Sep. für den neuen. Kündigst du erst am 1. Juli kann der Verein dich freigeben zum 1. September, er muss es aber nicht.Somit müstest du noch ein weiteres Jahr für ihn spielen oder eben zuschauen. Solltest du eine interne Vereinssperre oder vllt. noch Schulden bei deinem Verein haben, kann er die Freigabe solange blockieren, auch bei Kündigug bis Ende Juni, bis alles abgegolten ist. Gruß Holger |
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Das eine (der Vereinsaustritt) ist Vereinsrecht und das andere (Vereinswechsel als Aktivspieler) ist Verbandsrecht. Ich bin nur auf das Verbandsrecht eingegangen. Gruß Holger |
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Freigabe entscheidet, nicht Kündigung
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Im "Verbandsrecht" gilt nur die Freigabe! Das hatte Lenny auch sinngemäß schon geschrieben, bzw. gemeint. |
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