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redaktion 22.01.2007 19:10

Brigitte Mohnhaupt: 3x lebenslang und trotzdem bald frei?
 
Nach 24 Jahren Haft
RAF-Terroristin Mohnhaupt soll freikommen
Die einstige Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), Brigitte Mohnhaupt, hat gute Chancen auf eine baldige Haftentlassung. In einer Anhörung beantragte die Bundesanwaltschaft am Montag, deren Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.

Mohnhaupt zog mit ihren Terrorkumpanen von der "Roten Armee Fraktion" eine blutige Spur durch Deutschland. Die Mordliste war lang (Buback, Schleyer, Ponto u.a.), und eigentlich sollte die Mörderin 3x lebenslang einsitzen. Die jetzt angekündigte vorzeitige Entlassung aus der Haft löste bei der Witwe des ermordeten ehemaligen Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer blankes Entsetzen aus.

Bleibt die Frage, was die Bundesanwaltschaft und alle, die mit dieser Entscheidung zu tun haben, sich und anderen beweisen wollen.

Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, meinte, ,,ein Gnadenakt wäre eine humanitäre Geste, ein Signal der Versöhnung, das nach deutlich mehr als 20 Jahren Gefängnis angemessen ist‘‘.

Wo war die Humanität der Täter den Opfern gegenüber? Wieso verschweigen die Inhaftierten heute noch den Namen des Mörders des Generalbundesanwalts Siegfried Buback? Wäre ja auch eine kleine Geste der Versöhnung, wenn Sohn Buback hier mal Klarheit hätte.

Mißt Justitia wieder mal mit zweierlei Maß?

EU_Golfer 23.01.2007 07:44

Begnadigung ist keine Vergebung
 
Bei aller Verachtung, die ich für die Taten dieser Verbrecher empfinde, (RAF klingt doch so, wie eine Partei oder eine Interessengruppe, nein: es waren und sind "Verbrecher") so ist es einer Demokratie und einer aufgeklärten, freien Gesellschaft würdig, irgendwann einmal einen "Schlußstrich" unter das Strafverfahren zu ziehen. Betrafung durch die dafür eingerichteten Organe der Gesellschaft soll und darf keine "ewige Rache" sein. Die Taten werden doch dadurch weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Eine Begnadigung hätte ich mir auch seinerzeit für R. Hess, der als einziger Spandau "bevölkerte", gewünscht; unabhängig von dem, was er getan hat.

Also ist es rechtens (ob es "gerecht" ist, darüber kann man streiten): Entlassung aus der Haft für B. Mohnhaupt und auch Begnadigung für C. Klar !!!

... es muß ja nicht unbedingt später auch eine Straße nach ihnen benannt werden ...

MAXX 23.01.2007 08:59

siehe Eu-Go!
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Das Einzige, worüber sich in diesem Zusammenhang eventuell noch diskutieren ließe ist "3 x lebenslänglich".
Es sollte sich mittlerweile auch unter nicht gerade unintelligenten Juristen herumgesprochen haben, dass -jedenfalls nach bisherigem Erkenntnisstand- jeder Mensch im hiesigen Dasein lediglich über ein Leben verfügt. Aber das ist wohl ein anderes Thema.

Lenny 23.01.2007 09:06

Da stellt sich wieder einmal die Grundfrage nach dem Grundsinn der Justiz. Geht es um

-Prävention (Verhindern neuer Straftaten)
-Resozialisierung
-Abschreckung
-"Rache"
-Opferschutz

Neue Straftaten sind wohl eher nicht zu erwarten. Die Wirkung eines Abschreckungseffekt dürfte inzwischen eher gering anzusiedeln sein. Um den Resozialisierungsprozeß sind es, soweit man das lesen kann, auch recht gut aus. Die damaligen Opfer gibt es in der Form auch nicht mehr.

Bleibt die Frage: Wer hätte noch wirklich etwas Handfestes von einer weiteren Inhaftierung?

EU_Golfer 23.01.2007 09:24

Zitat:

Zitat von MAXX (Beitrag 10011)
Das Einzige, worüber sich in diesem Zusammenhang eventuell noch diskutieren ließe ist "3 x lebenslänglich".
Es sollte sich mittlerweile auch unter nicht gerade unintelligenten Juristen herumgesprochen haben, dass -jedenfalls nach bisherigem Erkenntnisstand- jeder Mensch im hiesigen Dasein lediglich über ein Leben verfügt. Aber das ist wohl ein anderes Thema.

... ein kluger Bursche, der Maxx ...
... damit sollte damals die "Schwere der Schuld" (wie es heute heißt) zum Ausdruck gebracht und gegebenenfalls eine vorzeitige Entlassung oder Begnadigung verhindert werden. ...

Ölofen 23.01.2007 21:45

Lebenslänglich bedeutet im Normalfall 15 Jahre. Wenn jemand 3x lebenslänglich bekommen hat ,steckte schon die Absicht dahinter, eine vorzeitige Entlassung auszuschließen. Ich verstehe nicht, daß man diese Überlegungen überhaupt anstellt.

goligolem 23.01.2007 21:56

Jeder Häftling hat nun mal einen Anspruch auf Begnadigung wenn er über die Hälfte abgesessen hat das ist wohl leider so. Man hätte damals besser lebenslang mit anschliesender Sicherheitsverwahrung geben sollen aber das ist ein anderes Thema,man könnte auch sagen ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären die schon lange nicht mehr.
Vor allen sollte man an die Hinterblieben der Opfer denken die haben mit Sicherheit das noch immer nicht vergessen höchstens verdrängt aber jetzt wird alles nochmal aufgebauscht und das ist sch.... .

Lenny 24.01.2007 08:17

Oho, da droht schon wieder die Todesstrafen-Diskussion. Ich lasse davon lieber erstmal die Finger.

Ansonsten sei ganz einfach mal angemerkt: Nach 25 Jahren kann mir niemand erzählen, dass die Hinterbliebenen außer einem subjektiven Empfinden noch irgendetwas davon haben, wenn das Begnadigungsgesuch abgelehnt wird. Wie schon oben einmal treffend gesagt, die Begnadigung würde keine Vergebung bedeuten.

Übrigens ist die Möglichkeit der Begnadigung nach Hälfte der verbüßten Strafe durchaus eine legitime Idee; gibt es doch der Justiz ein Werkzeug, den Strafverlauf und andere inzwischen sich entwickelnde Faktoren zu beurteilen.

EU_Golfer 24.01.2007 08:33

Nein, hier droht keine erneute Debatte über Todesstrafe...
Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 10373)
...ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären ...

... und dennoch ist diese Aussage richtig: In Amerika wären solche Terroristen erst garnicht entstanden. Die RAF-Verbrecher sind, und dies ist unbestritten, aus der "linken Bewegung" entstanden. Diese hätte in Amerika nie auch nur die Spur einer Möglichkeit gehabt, zu entstehen. Amerika ist ein wehrhafter Staat auch nach innen und weiß sich der "Staatsfeinde" im eigenen Land rechtzeitig zu erwehren.

Lenny 24.01.2007 08:42

1. "da wären die schon lange nicht mehr" habe ich anders gedeutet, aber egal.

2. Die USA als Vorbild für Rechtstaatlichkeit im Inneren und Wehrhaftigkeit gegen Staatsfeinde zu proklamieren, finde ich mutig. Ein Land, in dem Schwarze, Homosexuelle und andere Minderheiten immer noch diskriminiert werden (teilweise auch von Ordnungshütern), in dem ein freundlich gesagt liberales Waffengesetz der Selbstjustiz wenigstens bisweilen Tür und Tor öffnet, in dem zum Teil irrwitzige Gesetze gelten (Relikte aus uralten Zeiten), in dem elementare Bürgerrechte (gerade seit 8-11) mehr und mehr beschnitten werden kann, in dem Geheimdienste jenseits aller Kontrollgremien undurchsichtigen Pfaden wandeln - ein solches Land kann ich doch nicht in solcher Art und Weise rühmen.


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