Turnierverkürzung
Es gibt Dinge, die jahrelang so selbstverständlich zu sein scheinen -- bis dann etwas passiert, das zum tieferen Nachdenken darüber veranlaßt...
Also hier die Regelfrage: Wodurch ist eigentlich abgedeckt, daß das Schiedsgericht ein Turnier vorab (also vor einem Abbruch) verkürzen kann? (Daß es dazu legitimiert ist, ein Turnier abzubrechen, steht außer Frage.) |
Die Verkürzung ist nichts anderes als ein Turnierabbruch. Es ist nämlich nicht vorgeschrieben, dass ein Abbruch nur unmittelbar erfolgen darf.
Ein Abbruch kann immer erfolgen, wenn "äußere Umstände" dies erfordern. Äußere Umstände sind in erster Linie schlechtes Wetter und Einbruch der Dunkelheit. Wenn ein Schiedsgericht der Meinung ist, dass solche Umstände mit großer Sicherheit eintreten werden, kann der Abbruch auch vorher angekündigt werden. Dies wird vor allem bei Mannschaftswettbewerben praktiziert, damit sich alle darauf vorbereiten können und evtl. noch taktische Entscheidungen (z.B. Auswechslung) treffen können. Daher werden solche Verkürzungen oftmals auch vor Beginn der dann letzten Runde bekannt gegeben. Das sind aber nur Erfahrungen aus der Praxis. Regeln gibt es dazu aus guten Gründen nicht, um den Schiedsgerichten ein Höchtmaß an Flexibilität zu ermöglichen. Ob die konkrete Entscheidung in Göttingen sinnvoll, notwendig oder vorschnell war, können nur die Beteiligten vor Ort wirklich beurteilen. Und natürlich fällt die Beurteilung unterschiedlich aus, je nachdem ob zum Zeitpunkt der Verkürzung die Ausgangslage für das eigene Team eher besser oder schlechter war. |
Was ich an der ganzen Thematik für bedenklich halte, ist die Tendenz, dass meteorologische Laien unpräzise Radarbilder und Prognosen als alleinige Grundlage für solche Entscheidungen heranziehen.
Klar ist es heute gut, dass man sich über diverse Wetter-Apps informieren kann, als nur wie früher auf die bekannte Aussage "da hinten wird's heller" zu hoffen. Aber gerade bei einzelnen Regenschauern sind auch diese Radarinfos viel zu ungenau. |
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Also, die Sichtweise, daß eine Verkürzung nichts anderes sei als ein Turnierabbruch, der vorher angekündigt wird, teile ich nicht; das kann ich beim besten Willen nicht aus den Regeln herauslesen. Hier auch zwei Merkmale, in denen sich Abbruch und Verkürzung unterscheiden:
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Beispiel: Beim Spieltag in Hannover waren wir auch nicht glücklich über die Entscheidung. Gleichwohl war sie absolut korrekt und wurde sogar noch von uns im Bericht zum Spieltag lobend erwähnt. Auch im konkreten Fall Göttingen hätte es gut sein können dass wir noch auf den 5. Platz zurückgefallen wären...Nach dem Spielverlauf war dies sogar wahrscheinlicher (allerdings nicht zum Zeitpunkt des Protests, das gebe ich gern zu) Die Entscheidung in Göttingen war zu diesem Zeitpunkt absolut unnötig, da noch viel Zeit zum Spielen war! |
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Die Eingangsfrage zielte gar nicht auf den Spieltag in Göttingen ab (wenngleich er der Auslöser war). Falls man der Meinung ist, daß Turnierverkürzungen durch das Schiedsgericht vorgesehen sind, dann ist mit dem folgenden Zitat gesagt, warum es so laufen kann. Wobei ich annehme, daß die Entscheidung in Göttingen einfach auf einer Fehleinschätzung beruhte und in keiner schlechten Absicht erfolgte.
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