Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Dies & Das (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=6)
-   -   Sexgangster frei - wie krank ist unser Rechtssystem? (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=6108)

wate 13.01.2010 16:45

Sexgangster frei - wie krank ist unser Rechtssystem?
 
Im Raum Heinsberg spielt sich derzeit ein unglaublicher Skandal ab. Ein mehrmals verurteilter Kinderschänder, der, nachdem er zuletzt zwei kleine Mädchen zu sadistischen Sexhandlungen gezwungen hatte und 14 Jahre Knast erhielt, nach 2/3-Verbüßung freikam, obwohl ihm ein Gutachter bescheinigte, dass er aller Wahrscheinlichkeit wieder rückfällig werden würde. Der Gutachter stufte den Mann als "höchst gefährlich" ein. Die Gemeinde dort steht Kopf, die Einwohner gingen auf die Barrikaden. Die Staatsanwaltschaft strengte nachträgliche Sicherheitsverwarnung an, als der Triebtäter bei seinem Bruder untergekommen war. Heute wies der Bundesgerichtshof dieses Begehren zurück - der Mann bleibt auf freiem Fuß.

Dark Angel 13.01.2010 22:19

tja das ist unser deutsches rechtssystem total fürn........ s4:-)
und den dann noch auf freiem fuß setzen muss ich nicht verstehen

MAXX 14.01.2010 15:47

Tja Leute, der Fehler wurde vor 14 Jahren gemacht, als man versäumte die anschließende Sicherheitsverwahrung zu beantragen bzw. auszusprechen.
Ich kann gar nicht nachvollziehen wie man auf so eine schwachsinnige Idee kommen kann nachträglich das Strafmaß zu erhöhen bzw. verschärfen zu wollen, und damit sogar das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Aber so krank ist eben unser Rechtssystem!
Da hat sich vermutlich ein cleverer Rechtsverdreher wieder einige hundert Euro mit der Angst und Stimmungsausnutzung des Normalbürgers verdient.

Bei allem Verständnis für die Empörung: entweder wollen wir einen Rechtsstaat mit all seinen Schwächen und Fehlern oder nicht. Mal "Hü" und mal "Hott" is nich...und das ist auch gut so.
Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit begründet sich u.a. auch auf dessen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit; alles andere wäre Willkür oder Rechtsbeugung.

Dark Angel 14.01.2010 16:20

leider gibt es anwälte denen das geld wichtiger ist als alles andere:(
ich möchte gerne mal einen sehen der freiwillig sagen tut das er das mandat eines sexuallstraftäters ablehnen tut :eek:

wate 14.01.2010 18:29

Zitat:

Zitat von MAXX (Beitrag 151881)
Tja Leute, der Fehler wurde vor 14 Jahren gemacht, als man versäumte die anschließende Sicherheitsverwahrung zu beantragen bzw. auszusprechen.
Ich kann gar nicht nachvollziehen wie man auf so eine schwachsinnige Idee kommen kann nachträglich das Strafmaß zu erhöhen bzw. verschärfen zu wollen, und damit sogar das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Aber so krank ist eben unser Rechtssystem!
Da hat sich vermutlich ein cleverer Rechtsverdreher wieder einige hundert Euro mit der Angst und Stimmungsausnutzung des Normalbürgers verdient.

Bei allem Verständnis für die Empörung: entweder wollen wir einen Rechtsstaat mit all seinen Schwächen und Fehlern oder nicht. Mal "Hü" und mal "Hott" is nich...und das ist auch gut so.
Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit begründet sich u.a. auch auf dessen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit; alles andere wäre Willkür oder Rechtsbeugung.

So kann man das sehen, wenn man die Ängste der Einwohner und besonders der Nachbarn vollständig ausblendet. Ich kann übrigens sehr gut nachvollziehen, dass aufgrund der großen Gefahr, die von dem Triebtäter ausgeht, versucht wurde, nachträglich die Sicherheitsverwahrung zu erwirken. Dass sich Bundesrichter nun hinstellen und urteilen: "Ätsch, hättet Ihr mal damals ..." gleicht schon einer Verhöhnung der gewesenen und kommenden Opfer.

Dark Angel 14.01.2010 18:35

das ist doch immer so das die täter dann noch als opfer hingerstellt werden

mr dehkay 14.01.2010 19:25

Leute, -

zunächst muss ich klarstellen, dass Sexualstraftäter alle gehängt gehören. Aber da wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Drogenbesitz meist Bewährung heißt, aber jemand, der ein wenig zu schnell fährt, unangemessen viel Geld zahlen muss, ist das, was geschieht nicht weiter verwunderlich.

Aber es gibt Grundsätze ("Niemals zwei mal für dasselbe", ...), an die sich für jede nur erdenkliche Schandtat gehalten werden muss, auch wenn sich Anwohner vor Angst nachts in die Hose pinkeln. Das steht ganz vorne im Grundgesetz, jeder darf wohnen, wo er will, so er denn auf freiem Fuß ist.
Auch irgendwelche Polizeiobservationen ohne konkreten Verdachtsmoment sind m.E. nach verfassungswidrig.
Eine Verhöhnung der Opfer ist das auch nicht, da er seine damals auferlegte Strafe abgesessen hat.

Fazit:
Kinderschänder und Sexualstraftäter sind der Abschaum der Welt. Aber da damals eklatante Fehler passiert sind, kann und darf diese Grundsatzdebatte nicht auf dem Rpcken eines Einzelnen ausgetragen werden.
Zukünftig bitte gleich Sicherungsverwahrung, dann haben wir das Problem nicht.

Lenny 14.01.2010 19:46

@mr dehkay: Abgesehen vom ersten Satz (niemand, absolut niemand, gehört gehängt): Zustimmung.

mr dehkay 14.01.2010 20:01

Ja, war ein bisschen reißerisch, damit mich niemand falsch versteht und denkt, ich könnte Sympathie für einen solchen Menschen haben ;)

mr dehkay 21.01.2010 17:43

Uwe K. rückfällig .. na danke, Arschloch ._.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:00 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.