Minigolf-Welt

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MC OTTO 02.11.2011 17:39

Aufgabe für Regelspezialisten
 
Hallo zusammen!

Habe mir gerade mal die Normbestimmungen für Minaturgolfbahnen angesehen. Allerdings konnte ich zwei Fragen nicht klären:

1. Wie groß muss ein Zielloch mindestens sein? Maximal sind es ja 120 mm.
2. Wie hoch muss eine Bande mindestens und wie hoch darf sie maximal sein?

Wo ist dies geregelt? Danke für eure Unterstützung!

Di.Stefano 02.11.2011 19:52

zu 1) Ist explizit nirgends festgelegt. Die 12 cm maximal gelten nur für MOS- und Filzanlagen, für alles andere gilt 10 cm maximal. Da die maximal zulässige Minigolfballgröße 43 mm beträgt, müsste die minimale Größe für Ziellöcher logischerweise 44 mm sein. Wieso, willst du eine Bahn mit Zielloch 44 mm bauen?

zu 2) ist nirgends festgelegt, nur dass eine Bande als Bahnbegrenzung vorhanden sein muss. Aber welchen Sinn hat eine Bande, die so niedrig ist, dass der Ball sie mühelos überrollt? Oder die so hoch ist, dass das Putten und das Ballaufnehmen unbequem ist?

René 02.11.2011 20:00

Hallo DiStefano!

Wo hast du das mit den 10 cm gelesen? habe mir gerade die Normungsbestimmungen mal durchgeschaut und leider nichts gefunden. DIe Erklärung mit Mindestgröße ist verständlich!

Die Bande ist so eine Sache, beim Hinernis Plateau gibt es die MAximal und Minimalhöhe, aber das beg´trifft wohl nur das Hindernis.

opc 02.11.2011 23:07

Das mit den 10 cm haben die bestimmt mal wieder beim übertragen vergessen !

Bis zum letzten Jahr war das noch in den normungsbestimmungen enthalten .

Wäre nicht das erste mal , dass so etwas passiert !

MC OTTO 02.11.2011 23:39

Zitat:

Zitat von Di.Stefano (Beitrag 226609)
zu 1) Ist explizit nirgends festgelegt. Die 12 cm maximal gelten nur für MOS- und Filzanlagen, für alles andere gilt 10 cm maximal. Da die maximal zulässige Minigolfballgröße 43 mm beträgt, müsste die minimale Größe für Ziellöcher logischerweise 44 mm sein. Wieso, willst du eine Bahn mit Zielloch 44 mm bauen?

zu 2) ist nirgends festgelegt, nur dass eine Bande als Bahnbegrenzung vorhanden sein muss. Aber welchen Sinn hat eine Bande, die so niedrig ist, dass der Ball sie mühelos überrollt? Oder die so hoch ist, dass das Putten und das Ballaufnehmen unbequem ist?

Hallo Di.Stefano! Erst mal Danke für deinen Beitrag.

Auf die Idee, dass die Löcher nicht kleiner als die Bälle sein dürfen bin ich auch gekommen. Aber es ist doch merkwürdig, dass es z. B. für die Größe des Rohres Ober- und Untergrenzen (5-6,5 cm) gibt und auch z. B die Öffnung des Auflaufkeils mit Zielfenster genau festgelegt ist (10-15 cm), während es für die Ziellöcher keine Untergrenzen gibt. Warum ist die Untergrenze für Rohr und Zielfenster den dann nicht auch die (logische?) Untergrenze von 44 mm.

Natürlich will ich keine Bahn bauen mit einem Zielloch von 44 mm, da dies für mich auch keinen Sinn macht und ich mir gerade deshalb auch nicht vorstellen konnte, dass dies prinzipiell erlaubt sein soll. Auch macht eine Bande, die so niedrig ist, dass ein Bandenspiel unmöglich ist keinen Sinn, also müsste dies doch gerade laut Normvorschriften nicht erlaubt sein.

Ich dachte eigentlich ich würde die entsprechenden Regelvorschriften nur nicht finden. Falls es tatsächlich keine Normvorschriften für die Untergrenze der Ziellöcher sowie die Bandenhöhe gibt, wäre es ja möglich eine Anlage extrem schwer zu gestalten. Alle Ziellöcher nur 44mm Durchmesser und die Banden so niedrig, dass Bandenspiel am Labby, Blitz, Gradschlag, usw. nicht möglich ist. Kann doch eigentlich nicht sein oder???

Hoffentlich habe ich jetzt keine schlafenden Hunde geweckt!!!

bärliner 03.11.2011 06:36

Ein Zielloch darf nicht größer als 12 cm sein (IntSpR Ziff. 2 Abs. 11).
Banden sind nach den IntSpR nicht zwingend vorgeschrieben. Banden sind lediglich eine besondere Form der Bahnbegrenzung (IntSpR Ziff. 2 Abs. 2 und 4). Grundsätzlich könnte die Bahnbegrenzung auch in anderer Form dargestellt werden.
Im Grundatz gilt, dass Minigolfbahnen so gestaltet sein müssen, dass ein berechenbares Spiel möglich ist. Das gilt für Bahnen ohne oder mit niedrigen Banden auch. Wenn ich so etwas habe, kann ich sicher damit rechnen, dass der Ball die Bahn verlässt, wenn ich ihn in Richtung Bahnbegrenzung spiele.
Abgesehen davon, dass die Normungsbestimmungen Miniaturgolf mal einer gründlichen Revision bedürfen, wird es aber nie irgendwelche Regelungen zu Fragen geben, die sich unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes eigentlich von selbst ergeben.

Di.Stefano 03.11.2011 12:09

Mit dem von dir angesprochenen gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache. In den vergangenen Jahren hat sich im Bahnenbau eine ziemlich kranke Denkweise leise eingeschlichen. Nämlich diejenige, dass man Bahnen immer schwerer und schwerer machen müsse, damit größere Selektivität und damit größere "Gerechtigkeit" gegeben sei, damit ein sogenannter "Heimvorteil" herausgeholt werden könne, damit man die aus dem nördlichsten Europa stammenden Herausforderungen besser bewältigen könne und was da alles noch so an Argumenten kam. Höhepunkt dieser Entwicklung war, dass man auf ganz normale Bahnen irgendwelche verengenden "Zusatzhindernisse" gestellt hat, oder irgendwelche ehemals breiten Aufläufe schmal gemacht hat, nur damit bestimmte Leute noch mehr vor die Hindernisse schlagen, als sie das ohnehin schon tun. Dem ist zum Glück mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben worden.

Aber das mit dem 50 mm Zielloch könnte man schon noch bringen, das geben die derzeitigen Regeln her. Einfach hinterspielen und dann locker zur 2 lochen ist dann nicht mehr. Auch eine als viel zu hoch erkannte Assquote könnte auf diese Weise schnell "berichtigt" werden. Oder man verzichtet auf Hinterbanden. Dann sind nur noch Vorlaufasse möglich. Die Zukunft wird zeigen, ob solch kranke Denkweisen oder der gesunde Menschenverstand die Oberhand behalten werden.

pinkydiver 03.11.2011 12:59

Zitat:

Zitat von Di.Stefano (Beitrag 226649)
Mit dem von dir angesprochenen gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache. In den vergangenen Jahren hat sich im Bahnenbau eine ziemlich kranke Denkweise leise eingeschlichen. Nämlich diejenige, dass man Bahnen immer schwerer und schwerer machen müsse, damit größere Selektivität und damit größere "Gerechtigkeit" gegeben sei, damit ein sogenannter "Heimvorteil" herausgeholt werden könne, damit man die aus dem nördlichsten Europa stammenden Herausforderungen besser bewältigen könne und was da alles noch so an Argumenten kam. Höhepunkt dieser Entwicklung war, dass man auf ganz normale Bahnen irgendwelche verengenden "Zusatzhindernisse" gestellt hat, oder irgendwelche ehemals breiten Aufläufe schmal gemacht hat, nur damit bestimmte Leute noch mehr vor die Hindernisse schlagen, als sie das ohnehin schon tun. Dem ist zum Glück mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben worden.

Aber das mit dem 50 mm Zielloch könnte man schon noch bringen, das geben die derzeitigen Regeln her. Einfach hinterspielen und dann locker zur 2 lochen ist dann nicht mehr. Auch eine als viel zu hoch erkannte Assquote könnte auf diese Weise schnell "berichtigt" werden. Oder man verzichtet auf Hinterbanden. Dann sind nur noch Vorlaufasse möglich. Die Zukunft wird zeigen, ob solch kranke Denkweisen oder der gesunde Menschenverstand die Oberhand behalten werden.


Netter Beitrag aber in gewissem Sinn hast Du recht, wenn man hierzu noch anführt, daß man ja erst Bahn en weniger selektiv gemacht hat indem man die Zusatzpunkte bei Ausbällen komplett abgeschafft hat, warum soll man keinen Zusatzpunkt bekommen, wenn man den Ball sinnlos fest ins aus drischt. Das gipfelte dann darin, daß man an schweren deutschen Absätzen auf Filz den BAll absichtlich ins aus gedroschen hat, damit man dann direkt vor dem Endkreis den Ball wieder einlegen konnte und einen einfachen Putt hatte.

Di.Stefano 03.11.2011 19:09

Tja, der erwähnte gesunde Menschenverstand produziert manchmal auch was Unvorhergesehenes, so wie das Bälle-Rausschießen. Gut, dass auch dem mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben wurde. Manchmal müssen es doch ein paar ordentliche Regeln sein.

flunsche 09.11.2011 15:07

Röhrendurchmesser
 
Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 226626)
Abgesehen davon, dass die Normungsbestimmungen Miniaturgolf mal einer gründlichen Revision bedürfen...

@Günter
In diesem Zusammenhang sollte beim Rohr auch definiert werden,dass der angegebene Mindestdurchmesser 50mm INNEN gemessen werden soll. Es gibt abgenommene Bahnen mit Rohraussendurchmesser 50mm, weil dieses Problem nicht genau im Regelwerk geklärt ist.

Gesunder Menschenverstand, wo ist er geblieben?

pinkydiver 09.11.2011 15:15

Zitat:

Zitat von flunsche (Beitrag 227058)
@Günter
In diesem Zusammenhang sollte beim Rohr auch definiert werden,dass der angegebene Mindestdurchmesser 50mm INNEN gemessen werden soll. Es gibt abgenommene Bahnen mit Rohraussendurchmesser 50mm, weil dieses Problem nicht genau im Regelwerk geklärt ist.

Gesunder Menschenverstand, wo ist er geblieben?

... und --- wo siehst Du das Problem

Di.Stefano 09.11.2011 21:47

Das Problem besteht darin, dass es ein Regelwerk gibt, in dem möglicherweise die 50 mm als Mindestdurchmesser des Durchlaufes gewollt waren, aber dass die Formulierung (wie an vielen anderen Stellen auch) so dilettantisch ist, dass man nicht sicher weiß, was der Regelgeber tatsächlich vorhatte.

Der Verdacht erhärtet sich wieder mal, dass es nicht so ist, dass der Regelgeber bewusst bei der Regelformulierung Kleinkariertheit und Beamtendeutsch vermeiden wollte, sondern dass ihm schlicht die muttersprachliche Kompetenz fehlt, das Gewollte justiziabel auszudrücken.

Andererseits ist es keine tragfähige Lösung zu sagen: weil die Regeln so scheiße formuliert sind, braucht sich keiner dran zu halten.

ReDiMa 09.11.2011 21:56

Über was diskutiert Ihr hier eigentlich !?

Ich spiele jetzt seit 1978 Minigolf und habe noch nie erlebt, daß jemand irgendein Hindernis oder Loch nachgemessen hat !!

Wenn ich da an das Rohr in Ludwigshafen denke, da paßt gerade mal ein Mediumball durch, und es klappt trotzdem mit den Assen !!

Travis 10.11.2011 08:41

Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:

1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:

Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..


2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.

pinkydiver 10.11.2011 09:09

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227101)
Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:

1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:

Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..


2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.

zu 1) Du kannst jedes moderne Mobiltelefon in einen FLugmodus schalten, dann kann Dir keiner was, das ist wie ein elektronisches Notizblatt ala PDA. Es gibt aber immer wieder Schiris die eigenmächtig irgendwas verbieten ohne jede rechtliche HAndhabe, wie z.B. Red Bull und alle anderen Energiedrinks bei der DM Abt. 2 in Homburg, oder alkoholfreises Bier während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes in Bad Münder bei der Seniorenkombi 2010.
Andereseits gibt es aktuelle Nationalspieler die bei der kombi DM 2009 in Künzell während der Runde SMS verschickt haben und sogar Gespräche angenommen haben und kein Schiri hat sich getraut was zu sagen.

zu 2) würde ich Verbieten ist ja genauso Nikotinkonsum wie bei einer richtigen Zigarette

Travis 10.11.2011 09:16

@Dirk

zu 1) sehe ich ähnlich wie du - allerdings wurde immer auf das Handbuch verwiesen, ich finde da die entsprechende Stelle nicht, hast du ne Idee wo das steht?

zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten

(nicht falsch verstehen, ich möchte das nicht beim Turnier machen - mir geht es nur darum, wie so etwas gehandhabt wird)

pinkydiver 10.11.2011 09:28

wenn man es streng nimmt hatte der Schiri recht steht in der Sportordnung S 1

3. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten.
(2) Die Benutzung von Kühl- oder Wärmeausrüstung ist erlaubt.
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwen-
det werden.

somit ist ein Handy eine Funkausrüstung ob e s gerade funkt oder nicht wäre dann egal
ein elektronischer Pistenplan ist nix schriftliches (kleinliche Auslegung - wäre aber wohl nicht anfechtbar

bärliner 10.11.2011 09:28

@travis:
zu 1: Ziffer 13 Abs. 1 Internationale Spielregeln (Mobiltelfone sind Funkgeräte)
zu 2: Nein. (Ich würde es aber so sehen wie Dirk, denn beim Rauchverbot geht es ja nicht um den Qualm, sondern um die Gesundheitsgefährdung. Und Nikotin ist nunmal schädlich, egal in welcher Form ich es konsumiere)

Travis 10.11.2011 09:38

Soso - ein Mobiltelefon ist also eine Funkausrüstung - irgendwie verstehe ich das was anderes drunter, aber okay - was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?

zu 2) wie schon angemerkt, gibt es diese Dinger auch OHNE Nikotin - um welche Gesundheistsgefährdung geht es denn? Um meine eigene, oder die der Mitspieler?

Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...

bärliner 10.11.2011 09:43

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227121)
Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...

Keine Ahnung - das höre ich zum ersten Mal.... *kopfschüttel*

bärliner 10.11.2011 09:47

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227121)
was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?

Wie Dirk schon geschrieben hat, sind schriftliche Unterlagen zulässig. Elektronische Unterlagen können ebenso wie Emails nicht als Schriftform gelten. Jaja ich weiß, liebe Berufs- und Hobbyjuristen - das mit den Emails ist in der Rechtsprechung umstritten, aber herrschende Meinung ist wohl immer noch, dass eine Email nicht die Schriftform erfüllt.

ReDiMa 10.11.2011 11:25

@Dirk:
In Homburg bei der DM hat in einer Runde 2 oder sogar 3-mal das gleiche Handy eines Spielers geklingelt. Passiert ist aber nichts.
Das mit den Energydrinks habe ich aber nicht mitbekommen.
Es gab ja auch 3 Spieler die in den Spielpausen Shisha geraucht haben ;-). Mit Erlaubnis von der Oberschiedsrichterin ;-)

bärliner 10.11.2011 11:33

Zitat:

Zitat von ReDiMa (Beitrag 227128)
In Homburg bei der DM hat in einer Runde 2 oder sogar 3-mal das gleiche Handy eines Spielers geklingelt. Passiert ist aber nichts.

Doch - der betreffede Spieler hat mir unsportliches Verhalten vorgeworfen, weil ich mir erlaubt habe, mich bei einer Schiedsrichterin über die Störung zu beschweren... ;)

goligolem 10.11.2011 13:05

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 227104)
zu 1) Du kannst jedes moderne Mobiltelefon in einen FLugmodus schalten, dann kann Dir keiner was, das ist wie ein elektronisches Notizblatt ala PDA. Es gibt aber immer wieder Schiris die eigenmächtig irgendwas verbieten ohne jede rechtliche HAndhabe, wie z.B. Red Bull und alle anderen Energiedrinks bei der DM Abt. 2 in Homburg, oder alkoholfreises Bier während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes in Bad Münder bei der Seniorenkombi 2010.
Andereseits gibt es aktuelle Nationalspieler die bei der kombi DM 2009 in Künzell während der Runde SMS verschickt haben und sogar Gespräche angenommen haben und kein Schiri hat sich getraut was zu sagen.

zu 2) würde ich Verbieten ist ja genauso Nikotinkonsum wie bei einer richtigen Zigarette

Dann müßtest Du dir aber sicher sein das kein Nikotin in dem Depot drin ist denn du kannst auch dampfen ohne Nikotin .

Travis 10.11.2011 13:29

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 227151)
Dann müßtest Du dir aber sicher sein das kein Nikotin in dem Depot drin ist denn du kannst auch dampfen ohne Nikotin .

Warum? Nikotin steht ja nicht auf der Dopingliste - was machst du denn, wenn du mitbekommst, dass ein Spieler sich vor deinen Augen ein Nikotin-Kaugummi reinzieht? Verboten oder nicht? :)

bärliner 10.11.2011 13:43

Mit Doping hat das Ganze überhaupt nichts zu tun....

Das Rauchen ist verboten. Und unter Rauchen verstehe ich das Inhallieren irgendwelcher Stoffe, von denen die meisten in irgendeiner Weise gesundheitsschädlich sind. Ob das jetzt elektrisch oder mit offenen Feuer erfolgt, spielt für mich dabei keine Rolle.
Bei einer elektrischen Zigarette unterstelle ich, dass da auch irgendein Stoff drin ist. Und wenn da einer nur Wasserdampf pafft, kriegt er eine Verwarnung wegen unsportlicher Provokation des Schiedsgerichts... :p

Und nein - wir müssen da nichts in die Regeln reinschreiben....

Travis 10.11.2011 14:03

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 227157)
Mit Doping hat das Ganze überhaupt nichts zu tun....

Das Rauchen ist verboten. Und unter Rauchen verstehe ich das Inhallieren irgendwelcher Stoffe, von denen die meisten in irgendeiner Weise gesundheitsschädlich sind. Ob das jetzt elektrisch oder mit offenen Feuer erfolgt, spielt für mich dabei keine Rolle.
Bei einer elektrischen Zigarette unterstelle ich, dass da auch irgendein Stoff drin ist. Und wenn da einer nur Wasserdampf pafft, kriegt er eine Verwarnung wegen unsportlicher Provokation des Schiedsgerichts... :p

Und nein - wir müssen da nichts in die Regeln reinschreiben....

Richtig, Rauchen ist verboten - aber genau genommen ist das ja der Verzehr von Tabak unter zur Hilfenahme von Feuer.

Du schreibst gerade, dass du unter Rauchen das Inhalieren von irgendwelchen Stoffen verstehst *hmmm* - also auch Asthma-Spray? Gefährlich kann das auch sein, wenn man da zu viel inhaliert...

Kann mir halt nur vorstellen, dass wir diesen Fall in naher Zukunft mal haben und daher wollte ich wissen, wie man als Schiedsrichter zu reagieren hat....

Landei 10.11.2011 15:17

Mein Schwager hat son Ding und neuerdings spielt erauch wieder. Nicht, dass ich da ein Exempel statuieren muss und somit den fämiliären Frieden gefährde......

pinkydiver 10.11.2011 16:15

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 227151)
Dann müßtest Du dir aber sicher sein das kein Nikotin in dem Depot drin ist denn du kannst auch dampfen ohne Nikotin .

... und was hätte ich davon ???

ReDiMa 10.11.2011 16:32

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 227130)
Doch - der betreffede Spieler hat mir unsportliches Verhalten vorgeworfen, weil ich mir erlaubt habe, mich bei einer Schiedsrichterin über die Störung zu beschweren... ;)

Echt ? Voll der Hammer. Bei mir wäre der vom Platz gegangen.

BvB 10.11.2011 18:28

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227112)
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten


Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 227119)
3. Hilfsmittel
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.

Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.

Travis 10.11.2011 19:09

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 227171)
Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.



Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.

Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)

pinkydiver 10.11.2011 19:57

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227174)
Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)

Sei doch mal ehrlich, es sieht trotzdem Scheiße aus wenn jemand an so'nem Ding während des Turniers zieht, zumals das aus der Entfernung keiner sieht obs ne echte oder ne E-Ziga ist

Uwe Braun 10.11.2011 20:54

1. Das sogenannte Handy-Verbot beruht auf der früher sicherlich gegebenen Tatsache, dass die Benutzung während des Spiels störte, sei es durch das "Klingeln" oder durch das Führen eines Gespräches. Die technische Weierentwicklung wirft allerdings in der Tat neue Fragen auf. Deutlich wird das insbesondere an der grundsätzlich verbotenen Nutzung eines Handys während des Fahrens eines PKW.. Unter den Begriff des Mobiltelefons fällt nämlich beispielsweise nach Meinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer". Wenn ein solches Gerät zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt ist, spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, ob es darüber hinaus über weitere Funktionen verfügt. Wer ein solches Gerät während der Fahrt in der Hand hält, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handelt nach der Rechtsprechung verkehrswidrig.

Diese Auffassung ist angesichts der bereits erwähnten technischen Entwicklung sehr bedenklich und deshalb sollte im Minigolfsport darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Pistenplan auch in elektronischer Form benutzt werden darf. Darauf, dass zumindest ein iPod keine "Funkausrüstung" darstellt, hat bereits travis hingewiesen.

Deshalb sollte das Verbot darauf beschränkt werden, während des Turniers über ein Mobiltelefon durch akkustisch wahrnehmbare Signale angerufen werden zu können bzw. ein Gespräch zu führen.

2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist.
Ich sehe hierbei zunächst keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Begriffen "Rauchen" und "Dampfen", der Unterschied ist für einen aussenstehender Besucher eines Minigolfturniers - maßgebend ist die Außenwirkung - auch nicht ansatzweise zu erkennen. Wie schädlich die "Benutzung" einer E-Zigarette ist, ist derzeit noch völlig unklar, weshalb ich mich im übrigen wundere, dass diese Form der Zigaretten derzeit offensichtlich ohne Warnhinweise verkauft werden dürfen. Travis schrieb hierzu, es gäbe auch nikotinfreie E-Zigaretten, Das kann ich nicht beurteilen, frage mich dann jedoch, warum solche Zigaretten ohne diesen Suchtstoff überhaupt "verdampft" werden. Tatsache ist allerdings nach den bisherigen Studien, dass sie auch weitere, giftige Stoffe enthalten, wie beispielsweise Propylenglykol, Ethanol und Glyzerin . Ich kann nachvollziehen, das diejenigen, die auf diese Art der Zigarette ein Patent haben, ihre Idee möglichst gewinnträchtig vermarkten wollen. Von der derzeitigen Vermarktungsstrategie sollte sich kein "echter" Raucher blenden lassen und meinen, er würde seinem Körper etwas Gutes tun, wenn er auf die E-Zigarette umsteigt. Ich galube auch nicht, dass sich nach dem ersten Überraschungseffekt durchsetzen wird, dass E-Zigaretten in raucherfreien Zonen "verdampft" werden dürfen.

Bei Minigolfturnieren sollte es also weiterhin rauch- bzw. dampffrei zugehen.

opc 13.11.2011 14:39

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 227171)
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.


Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.

Woher sollen es andere denn sonst wissen ?

Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!

Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.

Da kann ich nur sagen, wenn Regeln niedergeschrieben werden, sollten sich Leute hinsetzen und das noch einmal durchlesen, was sie da geschrieben haben und überprüfen , ob dies mit dem gemeinten übereinstimmt und es erst dann auch veröffentlichen bzw. ins Regelwerk aufnehmen.

Die Zeit sollte man sich doch lassen.

opc 13.11.2011 14:41

naschen
 
Uwe braun

....2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist. ....


Wie ist das denn mit Süssigkeiten, die sind nachweislich auch schädlich, die machen dick und sind schlecht für die Zähne. Sollten wir die auch verbieten ?


p.s. ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige Zigarette geraucht, mir ist es aber echt egal, ob dies andere tun.

Di.Stefano 13.11.2011 15:05

[QUOTE=opc;227399
>Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.
Woher sollen es andere denn sonst wissen ?
Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!
Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.

Deswegen überlässt man zumindest das Ausformulieren von Regeln im allgemeinen nicht irgendwelchen Würsten, sondern Leuten vom Fach.

> Die Zeit sollte man sich doch lassen.

Tja, irgendwie meinen alle Leute heutzutage, es sei die Hauptsache, dass es "schnell-schnell" geht.

Di.Stefano 13.11.2011 15:08

[QUOTE=opc;227400
Wie ist das denn mit Süssigkeiten, die sind nachweislich auch schädlich, die machen dick und sind schlecht für die Zähne. Sollten wir die auch verbieten ?

Da warte mal ab, wie unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren mit diesem Thema umgeht (rote Ampeln auf Süßigkeitenpackungen, Werbeverbot, Strafsteuern...). Genau so lief das doch beim Rauchen auch.

Außerdem glaube ich nicht, dass man sich während des Turnieres auf der Anlage krasse Süßigkeiten reinziehen darf - außer natürlich solche, denen die Werbung ein sportliches Image verpasst hat (Milchschnitte, Müsliriegel, Nutella Sticks...)

Jape 13.11.2011 18:54

krasse Süßigkeiten?
 
Was sind denn für Dich "krasse Süßigkeiten"? Ein Schoko-Riegel? Pralinen?

Und weshalb glaubst Du, daß man diese während eines Turniers nicht verzehren darf?

Gruß

Jape

pinkydiver 13.11.2011 21:37

Zitat:

Zitat von Jape (Beitrag 227426)
Was sind denn für Dich "krasse Süßigkeiten"? Ein Schoko-Riegel? Pralinen?

Und weshalb glaubst Du, daß man diese während eines Turniers nicht verzehren darf?

Gruß

Jape

weil OPC immer alles in Frage stellt, auch die 0,01% restalkohol im Fruchtsaft

und selbst


Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 227400)
Uwe braun
p.s. ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige Zigarette geraucht, mir ist es aber echt egal, ob dies andere tun.


ist ihm wahrscheinlich stinklangweilig, kein Nikotin, kein Alkohol, keine Frauen :D :D :D


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