Minigolf und Alkohol?
Vielleicht kann einer der Mods mal den ganzen Müll zum Thema "0,3 Promille Grenze beim Minigolf" aus dem "Regelfrage"-Thread hierher verschieben. Ich habe eine Umfrage beigefügt, in der verschiedene Aussagen durch Auswahl bestätigt bzw. durch Nichtauswahl verneint werden können.
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In keinem Sport ist während der Ausübung Alkohol oder Rauchen erlaubt. Wieso sollte es dann im Minigolf anders sein.
Alkohol ? Nein Danke !! |
Nicht genug Antwortmöglichkeiten...
"... wäre als untere Grenze angebracht." fehlt mit hierbei noch.
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Wer auf Alkohol nicht verzichten kann,
Der braucht dann bei unserem Sport nicht mit machen!!!! kokla |
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Ich habe es zb beim Fussball im Regelwerk gesucht und nicht gefunden. |
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da steht das :
WARUM IST ALKOHOL NUR IN BESTIMMTEN SPORTARTEN VERBOTEN? Alkohol hat keine unmittelbar leistungssteigernde Wirkung im Sinne von erhöhter Ausdauer, Kraft oder Schnelligkeit. In einigen Sportarten, bei denen man eine „ruhige Hand“ braucht, kann Alkohol wegen seiner eher beruhigenden Wirkung aber durchaus einen Vorteil bringen. Das gilt zum Beispiel für Bogenschießen oder Karate. In anderen Disziplinen ist Alkohol wegen der erhöhten Unfallgefahr verboten. also ein generelles Verbot, und das schreibt ja Rene, gibt es wohl nicht ! |
In Deutschland ist alles generell verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist
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wo steht das ?
dir gehen anscheinend die Argumente aus !!! |
D as steht nirgends , das ist ein Erfahrungswert
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Alkoholfreies Bier
Habe am Montag eine Brauereiführung bei Alpiersbacher gemacht. Dort wurde gesagt, dass ein alkoholfreies Bier vom Gesetzgeber 0,3-0,4% Alkohol haben darf. Daher nun die Frage: Erlaubt bei Minigolf oder nicht! Bitte keine Spekulationen sondern 100% rechtsverbindlich - am besten vom Bärliner!
Danke! |
Das ist Schiedsrichterentscheidung
Der OS Dietmar Hesse hat es auch während des offiziellen Trainings anläßlich der DSM in BAd Münder explizit verboten Der OS Roland Müllegger hat es während der DM Abt. 1 in Landshut erlaubt noch Fragen, OPC würde das sicher in sein eine DIN A4Seite fassendes Regelwerk aufnehmen |
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Wie willst Du Deine 0,3 Promille Überprüfen, wenn Du es rein Rechtlich gesehen garnicht darfst. Ob der DMV das Vorschreiben würde oder nicht. Alkohol hat im Sport nichts verloren ! Ich trinke nach dem Training auch gerne mal etwas, aber "nach" dem Training !! |
der dmv könnte t eine atemalkoholkontrolle ins regelwerk aufnehmen und die müßte man dann auch akzeptieren.
was er nicht ( ohne weiteres anordnen) kann ist eine Blutentnahme , weil das wäre dann eventuell Körperverletzung , wahrscheinlich wäre aber sogar das rechtlich ( regelwerk ) haltbar, da müßte dann das entsprechende personal vor Ort sein. Die Nada macht das ja auch . die Sportarten, bei denen Alkohol verboten ist, sind in den NADA Richtlinien aber benannt und Minigolf finde ich da nicht ! Abgesehen davon, sind auch dort nie 0,0 Promille genannt, Selbst beim Motorsport und Sportfliegen 0,1 ( wenn ich das jetzt richtig in meiner Erinnerung habe ) |
@OPC
Hauptsache Dir gehen die Argument nicht aus, Du schreibst seit Tagen immer das gleiche gedöns |
Auszug aus der WADA / NADA
P1. ALKOHOL Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Fest- stellung erfolgt durch Atem- oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Do- pingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l. Bogenschießen (FITA) Karate (WKF) Kegeln und Bowling (FIQ) Luftsport (FAI) Motorbootsport (UIM) Motorradsport (FIM) Motorsport (FIA und ganz komisch , hier ist die Atemanalyse erlaubt und ja auch genannt. und selbst bei den Sportarten, bei denen es verboten ist, liegt der Wert bei 0,1 und nicht 0,0 . Ist doch komisch , oder ? |
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oder einfach Mist, den ich dann versuche zu widerlegen, allerdings mit Quellennachweis. und deinen Gedöns kann ich ja auch meist widerlegen zb atemkontrolle ( nada macht es so ) |
Ein paar interessante Aspekte die man auch auf "Minigolf" beziehen kann
Ich weiß etwas langer Text, aber eigentlich sehr interessant, wie ich finde... Textpassagen habe ich einen Skript entnommen:
Sedativa Theoretische Grundlage Sedativa werden eingesetzt, um die funktionale Aktivitat des Zentralnervensystems oder spezifischer Körpersysteme zu senken.Vor diesem Hintergrund können eine große Menge von Pharmaka, wie z.B. Alkohol, Morphin, Tranquilizer und Betablocker, als Sedativa klassifiziert werden Die Anwendung von Sedativa. Ein dritter Grund für den Einsatz von Sedativa ist die Reduktion von Angst und Muskelzittern während Wettkämpfen. … Ballettänzer, Eiskunstläufer, Skispringer und Schützen bringen nur eine reduzierte Leistung, wenn sie übererregt sind. In solchen Fällen wurden Tranquilizer, Alkohol und Betablocker eingesetzt, um eine beruhigende Wirkung zu erzielen. … Die meisten Sedativa wurden vom IOC verboten, denn sie können schädlich für verletzte Sportler sein, die dennoch an Wettkämpfen teilnehmen wollen. Forschungsergebnisse In vielen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol wurden unterschiedliche Dosen verabreicht. Um die Interpretation der zahlreichen Untersuchungen zu erleichtern, unterteilen wir die Analyse in zwei Aspekte. Wir sehen uns zuerst die Wirkung dieser Sedativa auf die physiologischen Funktionen und die Faktoren der körperlichen Leistungsfähigkeit, die für die meisten Sportler wichtig sind, an; danach werfen wir einen Blick auf die Untersuchungen, die sich speziell mit Schützen beschäftigen Physiologische, psychomotorische und leistungsrelevante Auswirkungen. Allgemein kann gesagt werden, dass Alkohol und schwache Tranquilizer die Leistungen in Sportarten einschränken, in denen es auf rasche Entscheidungen ankommt. Obwohl unterschiedliche Personen unterschiedlich auf Alkohol reagieren, wurde in einigen Untersuchungen nachgewiesen, daß z.B. der Alkoholgehalt von etwa 340 ml Bier bei einigen Versuchspersonen die Reaktionsfähigkeit und damit die Leistungsfähigkeit herabsetzt. Höhere Dosierungen können sich negativ auf das Gleichgewichtsvermögen, die Hand-AugeKoordination und die Fähigkeit, den Arm ruhig zu halten, auswirken. Es gibt im wahrsten Sinne des Wortes Hunderte von Untersuchungen, die nachweisen, daß Alkohol und schwache Tranquilizer sich negativ auf Sportarten auswirken, in denen rasche Entscheidungen getroffen und schnell auf sich ändernde Stimuli reagiert werden müssen. Eines der durchgängigsten Ergebnisse von maximalen Belastungstests unter Einfluß von Alkohol und schwachen Tranquilizern ist jedoch das Fehlen jeglicher Auswirkungen auf physiologische Funktionen, wie z.B. die Lungenventilation, die Herzfrequenz, das Herzminutenvolumen, die Durchblutung, die Bereitstellung von Glukose oder freien Fettsäuren in der Skelettmuskulatur, Blutlaktatkonzentrationen und die maximale Sauerstoffaufnahme. Darüber hinaus wurden hinsichtlich der Leistungen in Kraft-, Schnellkraft- und anaeroben sowie aeroben Ausdauertests weder Verbesserungen noch Verschlechterungen unter Einfluß dieser Drogen festgestellt. Es sieht also so aus, als ob Alkohol und Tranquilizer die Leistungen in diesen Bereichen im Gegensatz zu den Leistungen im psychomotorischen Bereich nicht verschlechtern würden. Die Leistungen werden allerdings auch nicht verbessert. … Da jedoch Alkohol von vielen Sportlern in sozialen Situationen konsumiert wird und Betablocker von einigen Athleten zur Senkung des Bluthochdrucks eingenommen werden, ist ihre Anwendung in den meisten Sportarten nicht verboten. Gegenwärtig ist die Einnahme dieser Substanzen bei den Olympischen Schießwettbewerben untersagt sowie in Sportarten, bei denen eine erhöhte Angst die Leistungen mindern kann, wie z.B. im Eiskunstlauf, Skispringen, Turmspringen, Fechten, Turnen und Synchronschwimmen. Empfehlungen Sozialer Genuß von Alkohol. Ein oder zwei alkoholhaltige Getränke am Abend vor einem Wettkampf werden die Leistung am folgenden Tag kaum verschlechtern. Bei übermäßigem Alkoholgenuss kann es jedoch sehr wohl zu Leistungsbeeinträchtigungen kommen. Es liegen Untersuchungsergebnisse vor, die belegen, dass das Sehvermögen am Tag nach starkem abendlichem Alkoholgenuss eingeschränkt ist. Es könnte also sein, dass sich die Leistung von Sportlern, die auf ein gutes Sehvermögen angewiesen sind, wie z.B. Schützen, verschlechtert. Des weiteren ist Alkohol ein Diuretikum und kann dazu führen, daß Sportler im Falle ungenügender Flüssigkeitszufuhr austrocknen. Dies kann sich vor allem negativ bei Ausdauersportlern, die unter Hitzebedingungen einen Wettkampf bestreiten, auswirken. Der Genuß von Alkohol, vor allem in Form von Bier, ist eine häufig zu beobachtende Praxis nach Langlaufveranstaltungen. Obwohl das im Bier enthaltene Wasser der Rehydratation zuträglich sein kann und der Alkoholentspannend wirkt, laufen diese Sportler Gefahr, Beschwerden zu bekommen. Der Magen eines Sportlers ist nach einem Wettkampf leer, und der Körper ist dehydriert. Der Alkohol wird also schneller absorbiert und nicht so stark verdünnt, so daß die Blutalkoholkonzentration schnell ansteigt. Verkehrsuntersuchungen zeigen, daß es unter diesen Bedingungen gefährlich sein kann, ein Auto zu steuern, denn diese Tätigkeit verlangt feinmotorische Leistungen und schnelle Entscheidungen. Rechtliche, ethische und medizinische Aspekte. Forschungsergebnisse zeigen, daß Sedativa als leistungsfördernde Substanzen nur in den Sportarten eingesetzt werden können, in denen Angst und Nervosität die Leistungsfähigkeit einschränken können, wie z.B. im Schießsport. Da diese Substanzen von den entsprechenden Fachverbänden verboten wurden, kann ihr Einsatz nicht empfohlen werden. Da Sedativa, wie z.B. Alkohol, die Leistungen in Sportarten verschlechtern können, in denen schnelle Entscheidungen und eine feinmotorische Kontrolle eine große Rolle spielen, und da Betablocker die aerobe Ausdauerkapazität einschränken können, kann der Einsatz dieser Substanzen im Sport eventuell sogar destruktiv wirken. Glover, E., Edmundson, E., Edwards, S., & Schroeder, K. (1986). Implications of smokeless tobacco use among athletes. The Physician and Sportsmedicine, 14(12), 95-105. |
Ein wirklich interessanter Artikel !
Wie in allen medizinischen Darstellungen heißt es dann aber : "kann, eventuell etc. schädlich sein" Oder es ist weder positiv noch negativ ! Das wird OPC auch nicht weiter bringen ;) |
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...und wieder mal wird ein Alkoholverbot im Regelwerk mit Doping vermischt. Die NADA ist für die Kontrolle von Dopingvergehen zuständig und regelt dieses. Die NADA ist nicht für das Regelwerk des Sportverbandes zuständig. Du schreibst immer, wenn der DMV etwas in sein Regelwerk aufnimmt ist es für Mitglieder verbindlich. Der DMV hat aufgenommen, dass Alkohol verboten ist. Damit ist es verbindlich. Das hat nichts mit Doping oder der NADA zu tun. |
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Komisch finde ich hingegen, wenn ich mir die Wettkampfordnung des Dt. Bogensport Verbandes anschaue: 1.7 Grundlegende Voraussetzungen für alle Wettkämpfe 1.7.1 Rauchen Das Rauchen ist, außer an besonders gekennzeichneten Stellen, auf dem gesamten Turniergelände / Parcours nicht gestattet. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit sofortiger Disqualifikation geahndet. 1.7.2 Alkohol Unmittelbar vor Beginn und während des Turniers sind Alkoholgenuss und Einnahme berauschender Mittel nicht gestattet. Teilnehmer, die erkennbar gegen diese Regel verstoßen, werden disqualifiziert. |
Ich vermische Doping und Alkoholverbot nicht !
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in der Wettkampfordnung ist es dennoch gänzlich verboten. Das bedeutet wohl, dass nach Wettkampfordnung disqualifiziert wird, aber lt deren Regelwerk keine Sperre eintritt (Disqulifikation reicht da als Strafe wohl aus). Wird nach Doping kontrolliert und über 0,1 festgestellt, war derjenige gedopt und ihn trifft die Strafe der NADA. Meines wissens nach 2 Jahre. Die 0,1 in Bezug auf Doping sind auch ganz sinnvoll, damit niemand w/ deiner geliebten vergorenen Banane 2 Jahre gesperrt wird (Ich kann mir nicht vorstellen wieviel Bananen ich essen muss um über 0,1 zu kommen). Das ist der ganz deutliche Unterschied und der ist auch sinnvoll. Und das ist der Unterschied zwischen Doping und einem Regelverbot und das hast du wohl vermischt. |
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selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert :D |
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bei der nada ist es zb beim bogenschiessen erst ab 0,1 promille verboten und nach dem regelwerk ist der genuss und die einnahme während des wettkampfes verboten. das ist konsequent. wobei bogenwettkämpfe auch nicht einen ganzen tag dauern. bei uns hingegen ist alkohol kein doping, dafür aber jegliches mitfürfen der genuss und auch das spielen unter einfluss von alkohol verboten. das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert ! die regel im bogensport ist defenitiv nicht so strikt wie die bei uns ! und das verbot während des trainings finde ich gar nicht , weder beim alkohol noch beim rauchen ;-) |
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das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten. |
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das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten. lesen muss man das so, Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von alkoholischen Getränken/Speisen streng verboten. da der DMV nirgends alkoholische Speisen und Getränke definiert aber bisher eigentlich immer sogar alkoholfreies Bier aus diesem Grund ( geringe Alkoholmengen ) verbietet, muss man daraus schliessen, dass es dem dmv um den tatsächlichen wenn auch geringen Alkoholgehalt geht. und die Menge Alkohol , die im alkoholfreien Bier enthalten ist, ist in etwa auch in Traubensaft enthalten. Worin besteht also der Unterschied ? Und ohne Definition muss man daher davon ausgehen, dass alle in welcher Form auch immer alkoholischen Getränke/Speisen verboten sind ! das heisst Weinbrandbohnen, Mon Cherie sowieso, da sie ja alkoholische Süssspeisen sind, aber Yes Torty und andere Lebensmittel enthalten auch geringe Mengen von Alkohol und sind somit streng gesehen, alkoholisch ! und nicht ich sondern das Regelwerk schreibt STRENG verboten. |
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dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst. und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten |
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Zitat aus einem Gerichtsurteil: Zusammenfassung Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss ist aus wissenschaftlicher bzw. sachverständiger Sicht gerade in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren nicht akzeptabel |
pinky
das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden . abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben. du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk und noch mal zum lesen aus deinem urteil Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren |
René schrieb:
Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt ! Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !! Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht. Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !! @ Rene ( und wahrscheinlich auch Dirk ) Wo ist jetzt dein Problem? Hast du dem betroffenen Spieler das gute Ergebnis nicht gegönnt? Hat er dich nach dem Alkoholgenuss in irgendeiner Form gestört? Ist er irgendwie anders auffällig geworden oder hat er einfach nur besser Minigolf gepielt? |
Winderloch!
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Antwort : nichts! Die NADA sperrt erst ab 0,1 (sogar für 2 Jahre), der Spieler wird aber sofort disqualifiziert. Ein Unterschied, das gestehe ich Dir gerne zu, ist das mitführen von Speisen und Getränken. Ich führe aber weder einen Flachmann noch irgendwelche alk. Süssigkeiten in meiner Balltasche mit mir rum. Aber solange Du so gegensätzlich mit Dir selber hier diskutierst werde ich mich ab jetzt raushalten. Du behauptest immer in anderen Sportarten gibt es kein absolutes Alkoholverbot und verweist immer auf die Dopinggrenzen der NADA. Mit dem Bogenschiessen hab ich Dir das Gegenteil bewiesen. Lt. Wettkampfordnung absolutes Alkoholverbot ! Wäre Alkohol im Minigolf Doping, würde es bestimmt auch eine 0,1 Grenze gültig sein, um wie schonmal beschrieben nicht nicht bei einer Dopingprobe w/ unwirksamen kaum nachweisbaren Alkohol 2 Jahre Sperre zu bekommen. Bye, bye |
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1) gibt es in einem Bereich unserer rechtssprechung ein Urteil zur genauigkeit einer Atemalkmessung ist die auch Ruck zuck im zweifelsfall auf andere bereiche übertragen, wenn eine Methode nur Verdachtsmomente liefert und keine Beweise ist es doch völlig egal wo sie angewendet wird. 2) ich kann soviel Kefir mit in die Runde nehmen wie ich will, es steht nicht drauf das da Alkohol drin ist. Außerdem kannste davon soviel saufen bis Dir schlecht wird und Du bist bei Deiner Blutalkoholkonzentration unter der NAchweisgrenze, genau wie bei Apfelsaft, Matschbananen, und irgendwelcher Schokoriegel. 3) die NAchweisgrenze steht nicht in einem regelwerk, die kannst Du in jedem Labor nachfragen, Blutalkohol unter 0,17 Promille ist nicht nachweisbar bzw. nicht korrekt bestimmbar ud somit sind erst Werte über 0,17 Promille verläßlich korrekt, kannst das auch googeln wenn Du willst. Ich klinke mich jetzt hier aus das führt zu nix, bei deiner Beamtenmentalität |
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