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wate 12.03.2014 21:14

Die Süddeutsche spricht vom "Best Case" für Hoeneß - Hauptsache, es komme nicht mehr raus.

wate 12.03.2014 21:23

Der "Tagesspiegel" sieht Hoeneß nach Aussage eines Betriebsprüfers und EDV-Fachmanns für entlastet.

ReDiMa 12.03.2014 21:33


Hast Du gestern das Spiel gesehen, wieviel Pro Uli-Plakate es dort gab !?
Mach die Augen auf und glaub net alles der "Welt" !!

wate 12.03.2014 21:41

Sorry, René, aber wer in einer solchen Situation ihm noch zugejubelt hat, der ist an Dummheit nicht zu überbieten.

cebolon 12.03.2014 21:48

Da gibts genügend, die ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen.

Für mich bemerkenswert ist, dass der Aufsichtsrat, in dem u.a. 4 Leute sitzen, die zur Belle Etage der deutschen Wirtschaft gehören, taten- und kommentarlos zuschaut.
Egal, ob U.H. jetzt verurteilt wird oder nicht, er bleibt Steuerhinterzieher in einer Höhe, die mir bei Privatleuten noch nicht untergekommen ist.

wate 12.03.2014 21:56

Zitat:

Zitat von cebolon (Beitrag 270723)
Da gibts genügend, die ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen.

Für mich bemerkenswert ist, dass der Aufsichtsrat, in dem u.a. 4 Leute sitzen, die zur Belle Etage der deutschen Wirtschaft gehören, taten- und kommentarlos zuschaut.
Egal, ob U.H. jetzt verurteilt wird oder nicht, er bleibt Steuerhinterzieher in einer Höhe, die mir bei Privatleuten noch nicht untergekommen ist.

Als Bayern-Boss ein Ehrenmann, als Privatperson ein Verbrecher?

wate 13.03.2014 06:36

Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?

allesroger 13.03.2014 07:06

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 270731)
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?

Habe ich schon vorher geschrieben : die Numero due. Straffreiheit wäre ein Skandal.
Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten.

Michelino 13.03.2014 07:23

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 270731)
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?

Ich sehe die Möglichkeiten ein bisschen differrenzierter:
- Selbstanzeige ist wirksam, da alle dafür erforderlichen Angaben Angaben darin enthalten waren (wie von der Verteidigung gesterm nochmals erklärt und ein Stück weit sicher auch vom EDV-Spezialisten als Zeuge bestätigt)) --> entsprechende Strafzahlungen usw. (Best Case für Hoeness). Entgegen hier vertretener Meinung wäre das aber kein "Freispruch". Der Tatbesdtand der Steuerhinterziehung bleibt bestehen, die Sanktionen sind aber vom Gesetzgeber klar gefasst, das Gericht hätte keinen Urteilsspielraum
- Selbstanzeige wird vom Gericht als teilweise wirksam erachtet, dann käme eine Strafe auf Bewährung wohl noch in Betracht.
- Selbstanzeige war wirkungslos. Dann müsste das Gericht wegen eines schweren Falles von Steuerhinterziehung urteilen, wahrscheinlich 5 Jahre Freiheitsentzug oder mehr.

Das letzte Wort wird in München aber ganz sicher noch nicht gesprochen. Egal, wie es ausgeht, wird entweder Staatsanwalt oder Verteidigung in Revision gehen, die - da sind sich die mit mir befreundeten Juristen einig - direkt an den Bundesgerichtshof gehen wird.

Breminho 13.03.2014 07:25

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 270733)
Habe ich schon vorher geschrieben : die Numero due. Straffreiheit wäre ein Skandal.
Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten.

ich weiß nicht , wo der skandal bei straffreiheit wäre. dann hätte ein deutscher richter entschieden, dass die selbstanzeige fristgemäß und korrekt gewesen wäre, oder will der abt.5 weltmeister sagen, er kenne sich besser in gesetzen aus, wie ein studierter jurist...
natürlich würde mich das auch ärgern, aber dann hätte hoeneß sich wenigstens an ein gesetz gehalten und das gewährt ihm dann straffreiheit, wie übrigens sehr vielen leuten, die sich sich nach auftauchen der banken -cds selbst angezeigt haben, nur nicht wie hoeness von der presse durchs dorf gehetzt wurden. gleiches recht dann für alle, ob das gesetz sinnvoll und gerecht idt, dass ist eine ganz andere sache !!!!!!!!


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