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Walter, was hat das jetzt mit juristischer Bewertung zu tun? :confused:
Im Sinne von Uschi hätte ich mir eine eindeutigere Aussage gewünscht, so bleibt viel zu viel Interpretationsspielraum. Nimm zum Beispiel die „Bitte um Auszeit“ (die menschlich und aus der vorher geschilderten Situation absolut nachvollziehbar ist); einer Bitte kann entsprochen werden (wobei da die Frage ist, ob bei Neuwahlen der Vorstand entscheidungsbefugt ist und nicht die Bundesversammlung), MUSS aber nicht. Diese Bitte würde sogar eine Argumentation ermöglichen, aus Fürsorgepflicht zunächst diesen Posten neu zu besetzen… Insgesamt finde ich die Art und Weise des Umgangs unter-/miteinander völlig daneben, da haben sich einige Beteiligte menschlich ziemlich disqualifiziert. |
Uschi ging fest von ihrer Wiederwahl aus, und man muss vielleicht auch mal zugute halten, unter welchen Gefühlen dieses Schreiben zustande kam. Und wenn halt, wie Du es schreibst, Interpretationsspielraum besteht, wäre es um so wichtiger gewesen, eine Präsidiumskollegin, von der ich so viel halte, kurz anzurufen. Soviel zu Deiner ebenfalls angesprochenen Fürsorgepflicht.
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Kann mir mal bitte jemand erklären, was an dieser Sache so wichtig ist?
Es geht hier um ein Ehrenamt in einem kleinen Verband. Es ist kein weltweit agierender Konzern, keine Regierung. Einfach nur ein kleiner Verband. |
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Hallo erstmal ... :D
Ich will Dich ausdrücklich nicht anmachen, hobbygolfer. In der Präsidiumssitzung fragte der Präsident seine zur Wiederwahl anstehenden Mitstreiter und Mitstreiterinnen, ob sie sich erneut zur Verfügung stellen. Da Uschi entschuldigt fehlte, sollte Michael das mit ihr abklären. Ich unterstelle hier mal wirklich, dass Michael aus einer Fürsorgepflicht heraus und in guter Absicht Uschi wegen ihrer privaten Umstände zum Rückzug überreden wollte. So weit, so gut. Nun hat Uschi ihm allerdings im Gespräch erklärt, weiter machen zu wollen und lediglich darauf hingewiesen, dass sie bis Mai eine Auszeit brauche. Michael habe ihr dann, so Uschi glaubhaft zu mir, angeraten, dies schriftlich zu fixieren. In diesem Schriftstück fehlt die Redewendung: "Yes I can." Und nun der konkrete Vorwurf: Warum hat Michael seinem Präsidenten nicht vom Gesprächsergebnis unterrichtet? Hätte er das, gäbe es nämlich keinen Interpretationsspielraum, und in jedem Fall gilt das, was Du ja selbst so empfindest: "Ich bin der Telefonmann." Was ist an diesem Vorgang so wichtig, michens? Eine gute Vorstandsleistung hat auch etwas mit dem menschlichen Umgang miteinander zu tun. Wenn es daran hapert, kann der Schaden, der intern angerichtet wird, letztlich größer sein, als der Nutzen. Soll sich jeder, der will oder sich angesprochen fühlt, über die Bedeutung dieser Worte seine Gedanken machen. Zitat:
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@ wate
...auch ich bin weit entfernt davon jemanden anmachen zu wollen, aber in diesem falle ist doch nur korrekt vorgegangen worden ( bin kein jurist, ist aber mein empfinden ). es gab keine schriftliche einverständniserklärung in der sich die uschi zur wiederwahl gestellt hätte. also kann sie auch nicht gewählt werden. gerade in einem kleinem verband , wie dem unseren mit seinen vielen besserwissern, ist das präsidium gut beraten korrekte versammlungen abzuhalten. daraus jetzt schlechten stil zu machen oder daraus rauszulesen, dass das präsidium jemanden aus seinem amt rauskomplimentieren wollte, ist schon mehr als fragwürdig und deinerseits nicht korrekt. da haben sich die verantwortlichen einfach an das geltende regelwerk gehalten und kriegen es jetzt um die ohren gehauen. ist irgendwie unfair, finde ich, von einem zurückgetretenen. gruss, lessi |
Das hat mit einem "Zurückgetretenen" nichts zu tun, sondern mit Anstand und Respekt. Ich will Dir aber Deine persönliche Sichtweise nicht abstreiten - wir leben ja in einer Demokratie und es gibt hier im Forum und auch in vielen Emails und Gesprächen eine ganz andere Sicht der Dinge.
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Zitat:
Du hast das mit Deiner Veröffentlichung ja ganz genau dargestellt. Was in Gesprächen geaüßert worden ist, kann nicht herangezogen werden. Über darin geübten Stil kann man sicherlich streiten, dass sollte dann aber nicht hier im Forum passieren, wo jeder dann "seine" Interpretation äußert. Also muss ich Lessi Recht geben, dass sich ans Regelwerk gehalten worden ist. Von einem Vorstandsmitglied muss ich auch erwarten können, dass es bekannt ist wie sich zu verhalten ist, wenn man bei Abwesendheit gewählt werden möchte. |
Von einem Vorstandsmitglied muss ich auch erwarten können, dass es bekannt ist wie sich zu verhalten ist, wenn man bei Abwesendheit gewählt werden möchte.[/quote]
damit wäre alles gesagt! |
schaden
also , wenn hier ein schaden entstanden ist
durch eine schlechte außenwirkung dann durch die ganze abwicklung hier im forum ansonsten hätte es doch gar niemand bemerkt gleichstellungsbeauftragte, wer braucht das schon und was wird durch den posten bewirkt. niemand und nichts ! |
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