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Wir sprechen über Ziffer 7 Abs. 2 der IntSpR, die von Dir zunächst zutreffend wieder gegeben wird. 1. Nicht das Schiedsgericht, sondern ein Schiedsrichter ("nach Ansicht eines Schiedsrichters...") muss die Feststellung treffen, ob mit dem beschädigten Ball weitergespielt werden kann. Das hängt selbstverständlich von dem Grad der Beschädigung ab, sodass es auch durchaus nachzuvollziehen ist, wenn einem Schiedsrichter die Entscheidung obliegt, ob mit diesem "Ball" noch weitergespielt werden kann. 2. Wurde durch ein Schiedsrichter diese Feststellung getroffen, dann kann eben mit diesem Ball nicht weiter gespielt werden. Der bereffende Spieler "kann" das Spiel an dieser Bahn unter den genannten Voraussetzungen fortsetzen, muss es aber nicht. Die Formulierung "kann" bedeutet also nichts anderes, als dass ich wegen der Feststellung der Unbespielbarkeit des Balles nicht automatisch 7 Schlag aufgeschrieben bekomme, sondern das ich das Spiel an der betreffenden Bahn mit einem neuen Ball fortsetzen kann. Ist doch eigentlich logisch und fair, weil man grundsätzlich nichts dafür kann, dass sich der Ball "aufsplittet". 3. Zum sogenannten Ruhepunkt ist zunächst festzustellen, dass das Regelwerk hierzu nicht zwei, sondern nur einen Satz beinhaltet ("Der nächste Schlag ist vom letzten Ruhepunkt des verlorenen oder beschädigten Balles auszuführen.") Das hinsichtlich eines verlorenen Balls der letzte bekannte Ruhepunkt gemeint ist, erschließt sich angesichts des Sinns und Zwecks der Regelung ohne weiteres, sodass Deine diesbezügliche Anmerkung - gelinde formuliert - schwer verständlich ist. Wenn davon die Rede ist, dass der nächste Schlag "vom letzten Ruhepunkt des ... beschädigten Balles auszuführen" ist dann bedarf auch diese Regelung keiner weiteren Auslegung, weil angesichts seines Sinns und Zwecks selbstverständlich der zuvor beschädigte Ball gemeint ist. |
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Na dann werde ich mal der freundlichen Aufforderung von opc nachkommen.....
Ich denke, wir alle sind uns soweit einig, dass sowohl opc als auch uwe die Bestimmung und deren praktische Konsequenzen im Prinzip korrekt dargestellt haben. Offen ist nach wie vor die Frage, wo der als Ersatz für einen beschädigten Ball zum Einsatz kommende Ball abgespielt wird. Auch ich musste mir hierzu erst einmal ein paar Gedanken machen (am WE bei der direkten Diskussion war ich mir noch unschlüssig). Ich löse das zum einen über die Analogie zweier Fälle, die in dem einen Satz zusammengefasst sind: Der nächste Schlag ist vom letzten Ruhepunkt des verlorenen oder beschädigten Balles auszuführen. Das ist wirklich nur ein Satz und nicht zwei, wie opc das lesen möchte. Und für einen der beiden Sachverhalte kann es nur eine Lösung geben, nämlich das der Ersatzball für den verlorenen Ball von dem Punkt zu spielen ist, von dem auch der alte Ball ins Nirwana geschlagen wurde. Aufgrund des hier gesetzten Zusammenhangs kann es also auch für den zweiten Sachverhalt nur diese Lösung geben. Diese Lösung ergibt sich aber auch aus dem Begriff "letzter Ruhepunkt". Der letzte Ruhepunkt ist immer der, bevor die Störung (Verlust oder Beschädigung) eingetreten ist und nicht etwa der letzte Ruhepunkt seines Balllebens. Es ist somit nicht der Punkt, an dem der Ball zersplittert ist (weil dort ist er ja nicht zur Ruhe gekommen - ganz im Gegenteil), und auch nicht der Punkt (oder die vielen Punkte), an dem die Trümmer zur Ruhe kommen, weil er dort bereits beschädigt ist. Wahrscheinlich wäre es besser zu schreiben ".. des noch nicht beschädigten Balles...", aber das gibt leider die englische Fassung sprachlich nicht her. Und anders als viele von euch kenne ich die Historie dieser Bestimmung nicht, denn so lange ich spiele, steht das schon so drin. Auch unter diesen Bedingungen wäre pinkys Beispiel des Hole-in-one unter Zerstörung des Balles ein Ass. Denn erstens muss ein Ball, der im Loch liegt, nicht mehr weitergespielt werden. Und zweitens würde ich als Schiri nach einem kurzen Blick auf die Trümmer im Loch sofort feststellen, dass der Ball noch völlig intakt ist... :D |
Fallbeispiel: Stein am Weitschlag kommt nach Schlag 1 im Kreis -aber beschädigt- zur Ruhe. Der Schaden wird, weil nur ein Stück abgeplatzt ist, als so gering erachtet, dass der Spieler versucht zu lochen. Nach dem misslungenen Lochversuch erkennt der Spieler, der Ball ist leider so beschädigt, dass er nun doch gewechselt werden soll. Nach der vorgenannten Ausführung bedeutet dies Schlag 3 vom Abschlag sp:-) . Dort wurde der Ball letztmalig "unversehrt" ruhend gesichtet :eek: .
Wenn dem so ist, hab ich eine neue Lieblingsregel :D |
Nein Lemmi, Schlag 3 kommt natürlich vom Ruhepunkt vor Schlag 2. Es geht um die Feststellung bzw. Geltendmachung der Beschädigung, nicht um den objektiven Zustand des Balles.
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Beispiel: Mein Ball geht kaputt, liegt aber kurz vor dem Loch. Ich denke, "kurzer Putt, das kriege ich auch mit der kaputten Pocke hin". Aber, denkste, Putt geht daneben und Ball liegt plötzlich (deutlich) weiter weg. Jetzt sag ich, "ui, das war nix, ich wechsel jetzt". Und habe plötzlich alle Vorteile: Neuer guter Ball, wieder zurück nah ans Loch und kein Strafschlag. |
Es liegt nicht in der Entscheidung des Spielers, den Ball zu wechseln, sondern der Schiedsrichter muss den Ballwechsel genehmigen. Und das wird er (hoffentlich) nicht tun, wenn es sich erkennbar um ein taktisches Manöver handelt.
Aber um das festzulegen, müssten wir wieder das haben, was sich opc so sehr wünscht: einen 1000 seitigen Kommentar zum Regelwerk in mindestens 4 Bänden. Ist doch aber schön, dass uns immer wieder zu einem Sachverhalt, der in 20 Jahren vielleicht einmal vorkommt, so viele tolle Varianten einfallen. Zum Glück ist das aber so weit von der Realität weg, dass es nicht mal dazu taugt, Inhalt von Schiri-Prüfungsfragen zu werden. |
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@ Bärliner
Genau der von Lenny beschriebene Fall war mein "erstes Mal" in Sachen defekter Ball. Und genau wie Lenny es beschreibt ist es abgelaufen; Ausnahme, es gab beim Ballwechsel einen Strafschlag. Wurde letztlich ein 4er am Weitschlag. In den beiden anderen Fällen -Wunder über Wunder wieder 2x Weitschlag- wurde der Ball direkt gewechselt und die Spieler kamen jeweils mit 3ern weg. In allen 3 Fällen (1985-2007) waren die Bälle nur so stark beschädigt, dass mind. 2/3 "Restball" über blieben. In keinem der Fälle musste der jew. Spieler zum Abschlag zurück. |
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