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Hast Du gestern das Spiel gesehen, wieviel Pro Uli-Plakate es dort gab !? Mach die Augen auf und glaub net alles der "Welt" !! |
Sorry, René, aber wer in einer solchen Situation ihm noch zugejubelt hat, der ist an Dummheit nicht zu überbieten.
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Für mich bemerkenswert ist, dass der Aufsichtsrat, in dem u.a. 4 Leute sitzen, die zur Belle Etage der deutschen Wirtschaft gehören, taten- und kommentarlos zuschaut. Egal, ob U.H. jetzt verurteilt wird oder nicht, er bleibt Steuerhinterzieher in einer Höhe, die mir bei Privatleuten noch nicht untergekommen ist. |
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Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.
Es gibt 3 Möglichkeiten: 1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige 2. Haftstrafe auf Bewährung 3. Haftstrafe ohne Bewährung Was glaubt Ihr? |
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Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten. |
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- Selbstanzeige ist wirksam, da alle dafür erforderlichen Angaben Angaben darin enthalten waren (wie von der Verteidigung gesterm nochmals erklärt und ein Stück weit sicher auch vom EDV-Spezialisten als Zeuge bestätigt)) --> entsprechende Strafzahlungen usw. (Best Case für Hoeness). Entgegen hier vertretener Meinung wäre das aber kein "Freispruch". Der Tatbesdtand der Steuerhinterziehung bleibt bestehen, die Sanktionen sind aber vom Gesetzgeber klar gefasst, das Gericht hätte keinen Urteilsspielraum - Selbstanzeige wird vom Gericht als teilweise wirksam erachtet, dann käme eine Strafe auf Bewährung wohl noch in Betracht. - Selbstanzeige war wirkungslos. Dann müsste das Gericht wegen eines schweren Falles von Steuerhinterziehung urteilen, wahrscheinlich 5 Jahre Freiheitsentzug oder mehr. Das letzte Wort wird in München aber ganz sicher noch nicht gesprochen. Egal, wie es ausgeht, wird entweder Staatsanwalt oder Verteidigung in Revision gehen, die - da sind sich die mit mir befreundeten Juristen einig - direkt an den Bundesgerichtshof gehen wird. |
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natürlich würde mich das auch ärgern, aber dann hätte hoeneß sich wenigstens an ein gesetz gehalten und das gewährt ihm dann straffreiheit, wie übrigens sehr vielen leuten, die sich sich nach auftauchen der banken -cds selbst angezeigt haben, nur nicht wie hoeness von der presse durchs dorf gehetzt wurden. gleiches recht dann für alle, ob das gesetz sinnvoll und gerecht idt, dass ist eine ganz andere sache !!!!!!!! |
@Bremninho
Nur gesunder Menschenverstand, den ich glaube zu haben. Der scheint vielen mit Vereinsbrille;wie es aussieht auch dir; in diesem Fall abzugehen. Es gab trotzdem gestern genügend Kommentare von Bayern-Fans, die der Meinung waren, er müsse kräftig bestraft werden. Ganz abgesehen von den Gesetzen, womit auch zum Teil Anwälte Probleme haben, diese zu interpretieren. |
@ Michelino
Es kann ja keinen Freispruch geben, denn Hoeneß ist, egal, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, laut Selbstanzeige ein Steuerbetrüger. Sollte es tatsächlich zu einer Verfahrenseinstellung kommen, bin ich mit Dir einer Meinung, dass das weiter an den Bundesgerichtshof geht (im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung ebenfalls). Hier muß grundsätzlich der Begriff Wirksamkeit und Teilwirksamkeit abgeklärt werden, und am allerbesten sollte seitens der Gesetzgebung diesem Schmarrn der Selbstanzeigen ein Ende gesetzt werden. Was für mich auch spannend ist: Bleibt Hoeneß im Falle einer Verfahrenseinstellung Bayern-Boss? ;) |
Es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder die Selbstanzeige war korrekt dann darf er nur nachzahlen oder aber der Richter sagt sie war zu spät bzw. nicht vollständig dann geht es um eine langjährige Haftstrafe. So wurde es gerade von einen Experten im Fernsehen gesagt.
Ich selber sage das alles andere als eine Haftstrafe ein Skandal wäre das hat aber nichts mit dem FC Bayern zu tun denn hier sollten einige differenzieren. Hoeneß und der FC Bayern haben viel für in Not gekommene Vereine getan aber darum geht es hier nicht hier geht es um die Privatperson Uli Hoeneß der nach eigenen Aussagen ca. 27 Mio. Euro Steuer hinterzogen hat. Wenn einer 27 Mio. Euro Steuerschuld hat dann reden wir hier von einen Betrag von ca. 40 Mio. Euro die nicht versteuert wurden. |
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Immerhin sind bei der Urteilsfindung 2 Schöffen dabei, die den gesunden Menschenverstand einbringen können
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Focus :
"Auf den ersten Blick klingt es paradox: Wenn Richter Heindl heute die Selbstanzeige als vollständig anerkennt und das Verfahren einstellt, muss Hoeneß wesentlich mehr Geld zahlen. Denn dann muss er auf die Summe der hinterzogenen Steuern sogar elf Prozent Zinsen zahlen – und etwa 69 Millionen an den Staat zahlen müssen .07.01 Uhr: Wenn Hoeneß verurteilt wird müsste er auf die Summe der hinterzogenen Steuern horrende Zinsen zahlen. Seit 2006 läge der Zinssatz bei sechs Prozent – pro Jahr. Dadurch läge die Summe, die Hoeneß dem Staat schuldet, bei 48 Millionen Euro." |
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Mal was anderes: Ist es anständig, auf eine Haftstrafe zur Bewährung oder sogar Verfahrenseinstellung für Hoeneß zu hoffen? Ganz klar nein, denn dies wäre im Umkehrschluß unanständig all denen gegenüber, die wegen weit geringerer Steuerdelikte eingelocht wurden. Ich persönlich empfinde weder Häme noch Mitleid, ich hoffe lediglich auf Gerechtigkeit. |
5,5 Jahre fordert der StA
Zinsen betragen 6%, Die restlichen 5% sind der Aufschlag für die Selbstanzeige |
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Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer von soeben eine Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten gefordert. Hoeneß sei der Steuerhinterziehung überführt, seine 2013 getätigte Selbstanzeige sei nicht vollständig gewesen und damit unwirksam.
Quelle: N24 |
Gerichtssprecherin Titz von soeben:
Verteidigung sieht die Wirksamkeit der Selbstanzeige höchstens als knapp verfehlt und fordert eine Bewährungsstrafe. Urteilsverkündung nicht vor 14 Uhr. |
2 Jahre auf Bewährung nehme ich an !
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Und der Verteidiger drückt dermaßen auf die Tränendrüse - so viel Leid in den letzten Wochen - na ja, wenn sachlich nichts mehr geht, braucht man eben diesen Rettungsanker
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Ohne dem guten Wolf-Uwe einen Zack(en) aus der Krone zu brechen, sollte er es vielleicht mal mit einem anderen Hobby versuchen. Dieses Gedicht ist noch grauenhafter, als die Verteidigungsstrategie von Hoeneß. :D
An aufkommender Häme werde ich mich jedenfalls nicht beteiligen. |
Was für ein Irrsinn ist die Selbstanzeige doch !
Straffreiheit, auch wenn die Steuerschuld 200 oder mehr Millionen beträgt. |
Das Urteil :
3 Jahre und 6 Monate ! |
Ich habe nach der Urteilsverkündung nun eine Umfrage hinzugefügt.
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Der Knast soll doch so leer nicht sein, aha, da kommt der Hoeness rein.....
Mann bin ich ein schlimmer Finger heute.... |
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Nicht neidisch werden.;) Ich kenne zwar Rolf Lenk nicht, aber er ist Senior wie ich und hat ehrliche Meinungen . ;) Im Gegensatz zu vielen anderen hier. |
Strafe erscheint angemessen, da laut Urteilsbegründung kein schwerer Fall der Steuerhinterziehung angenommen wurde (das schwer bezieht sich hierbei nicht auf die Höhe). Deshalb hat auch schon die Staatsanwaltschaft "nur" 5,5 Jahre beantragt.
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Jetzt wird es erst richtig interessant.
Natürlich wartet jeder jetzt, ob Hoeneß seine Ämter beim FC Bayern niederlegt, doch noch viel spannender kann werden, worüber gerade im "ARD Brennpunkt" offen spekuliert wird. Woher kommt das Geld, mit dem Hoeneß spekulieren konnte? Ist alleinig der verstorbene adidas-Boss Dreyfuss der Geldgeber oder kommen Gelder auch aus dem Umfeld des FC Bayern? Ist möglicherweise der FC Bayern München involviert? Um das klarzustellen, bevor hier in die falsche Richtung diskutiert wird: Das sind keine Teup´schen Hirngespinste, sondern geäußerte Annahmen im "ARD Brennpunkt" von soeben (Sendung läuft noch). |
Nicht allzu neues Problem dabei ist aber die Verjährung - die hast du ja schon bei der angeblichen Darlehensgewährung.
Zumindest weiß ich aber jetzt, warum dazu bei den neu aufgetauchten Millionen keine Angaben gemacht wurden, weil das nicht Gegenstand dieser Anklage war. |
Na ja, mit meinen prognostizierten 4-5 Jahre lag ich knapp daneben. Die Verteidigung wird sicherlich Revision einlegen, möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Urteil in der Revision hält, zumal vor dem BGH der Sachverhalt nicht noch einmal aufgedröselt wird, sondern nur eine Überprüfung hinsichtlich etwaiger Verfahrensfehler und materiell-rechtlicher Fehler erfolgt.
Sicherlich unglücklich war der Umstand, dass UH das Fußballspiel gegen Arsenal besuchte während die Strafkammer damit abends beschäftigt war, das Zahlenwerk der Steuerfahnderin zu überprüfen. Dementsprechend ist die Bemerkung des Vorsitzenden zu bewerten, man habe sich ja das Spiel nicht ansehen können. Das hätte er sich verkneifen sollen und das hätte ich ihm auch als Strafverteidiger geraten. Ferner wäre es sicherlich angeraten gewesen, sich bei seinem Schlusswort nicht nur auf das Plädoyer seines Verteidigers zurück zu ziehen, sondern diese letzte Möglichkeit zu nutzen, noch einmal persönlich Reue zu zeigen und sich für sein Fehlverhalten zu entschuldigen. Alles Kleinigkeiten, die aber im Ergebnis bei der Urteilsfindung von Bedeutung sind. Im übrigen achtet man als Verteidiger darauf, dass sein Mandant nicht bonbonlutschend den Gerichtssaal betritt, das wird als despektierlich empfunden und kann deshalb hinsichtlich des Gesamteindrucks nur schaden. |
Bei dem Strafmaß von Uli Hoeneß bekäme Klaus Wowereit,
für seine 6 Milliarden Steuerverschwendung (Flughafen-Berlin) ca. 777 Jahre Knast !! |
Da vergleichst Du sicherlich Äpfel mit Birnen. UH hat versucht, persönlich Steuern zu sparen, Wowereit ist sicherlich mehr als unfähig, aber was hat er persönlich von dem Desaster im Zusammenhang mit dem Flughafen?
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