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wate 12.03.2014 21:14

Die Süddeutsche spricht vom "Best Case" für Hoeneß - Hauptsache, es komme nicht mehr raus.

wate 12.03.2014 21:23

Der "Tagesspiegel" sieht Hoeneß nach Aussage eines Betriebsprüfers und EDV-Fachmanns für entlastet.

ReDiMa 12.03.2014 21:33


Hast Du gestern das Spiel gesehen, wieviel Pro Uli-Plakate es dort gab !?
Mach die Augen auf und glaub net alles der "Welt" !!

wate 12.03.2014 21:41

Sorry, René, aber wer in einer solchen Situation ihm noch zugejubelt hat, der ist an Dummheit nicht zu überbieten.

cebolon 12.03.2014 21:48

Da gibts genügend, die ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen.

Für mich bemerkenswert ist, dass der Aufsichtsrat, in dem u.a. 4 Leute sitzen, die zur Belle Etage der deutschen Wirtschaft gehören, taten- und kommentarlos zuschaut.
Egal, ob U.H. jetzt verurteilt wird oder nicht, er bleibt Steuerhinterzieher in einer Höhe, die mir bei Privatleuten noch nicht untergekommen ist.

wate 12.03.2014 21:56

Zitat:

Zitat von cebolon (Beitrag 270723)
Da gibts genügend, die ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen.

Für mich bemerkenswert ist, dass der Aufsichtsrat, in dem u.a. 4 Leute sitzen, die zur Belle Etage der deutschen Wirtschaft gehören, taten- und kommentarlos zuschaut.
Egal, ob U.H. jetzt verurteilt wird oder nicht, er bleibt Steuerhinterzieher in einer Höhe, die mir bei Privatleuten noch nicht untergekommen ist.

Als Bayern-Boss ein Ehrenmann, als Privatperson ein Verbrecher?

wate 13.03.2014 06:36

Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?

allesroger 13.03.2014 07:06

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 270731)
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?

Habe ich schon vorher geschrieben : die Numero due. Straffreiheit wäre ein Skandal.
Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten.

Michelino 13.03.2014 07:23

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 270731)
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?

Ich sehe die Möglichkeiten ein bisschen differrenzierter:
- Selbstanzeige ist wirksam, da alle dafür erforderlichen Angaben Angaben darin enthalten waren (wie von der Verteidigung gesterm nochmals erklärt und ein Stück weit sicher auch vom EDV-Spezialisten als Zeuge bestätigt)) --> entsprechende Strafzahlungen usw. (Best Case für Hoeness). Entgegen hier vertretener Meinung wäre das aber kein "Freispruch". Der Tatbesdtand der Steuerhinterziehung bleibt bestehen, die Sanktionen sind aber vom Gesetzgeber klar gefasst, das Gericht hätte keinen Urteilsspielraum
- Selbstanzeige wird vom Gericht als teilweise wirksam erachtet, dann käme eine Strafe auf Bewährung wohl noch in Betracht.
- Selbstanzeige war wirkungslos. Dann müsste das Gericht wegen eines schweren Falles von Steuerhinterziehung urteilen, wahrscheinlich 5 Jahre Freiheitsentzug oder mehr.

Das letzte Wort wird in München aber ganz sicher noch nicht gesprochen. Egal, wie es ausgeht, wird entweder Staatsanwalt oder Verteidigung in Revision gehen, die - da sind sich die mit mir befreundeten Juristen einig - direkt an den Bundesgerichtshof gehen wird.

Breminho 13.03.2014 07:25

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 270733)
Habe ich schon vorher geschrieben : die Numero due. Straffreiheit wäre ein Skandal.
Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten.

ich weiß nicht , wo der skandal bei straffreiheit wäre. dann hätte ein deutscher richter entschieden, dass die selbstanzeige fristgemäß und korrekt gewesen wäre, oder will der abt.5 weltmeister sagen, er kenne sich besser in gesetzen aus, wie ein studierter jurist...
natürlich würde mich das auch ärgern, aber dann hätte hoeneß sich wenigstens an ein gesetz gehalten und das gewährt ihm dann straffreiheit, wie übrigens sehr vielen leuten, die sich sich nach auftauchen der banken -cds selbst angezeigt haben, nur nicht wie hoeness von der presse durchs dorf gehetzt wurden. gleiches recht dann für alle, ob das gesetz sinnvoll und gerecht idt, dass ist eine ganz andere sache !!!!!!!!

allesroger 13.03.2014 07:37

@Bremninho

Nur gesunder Menschenverstand, den ich glaube zu haben. Der scheint vielen mit Vereinsbrille;wie es aussieht auch dir; in diesem Fall abzugehen.
Es gab trotzdem gestern genügend Kommentare von Bayern-Fans, die der Meinung waren, er müsse kräftig bestraft werden.
Ganz abgesehen von den Gesetzen, womit auch zum Teil Anwälte Probleme haben, diese zu interpretieren.

wate 13.03.2014 08:00

@ Michelino

Es kann ja keinen Freispruch geben, denn Hoeneß ist, egal, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, laut Selbstanzeige ein Steuerbetrüger. Sollte es tatsächlich zu einer Verfahrenseinstellung kommen, bin ich mit Dir einer Meinung, dass das weiter an den Bundesgerichtshof geht (im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung ebenfalls). Hier muß grundsätzlich der Begriff Wirksamkeit und Teilwirksamkeit abgeklärt werden, und am allerbesten sollte seitens der Gesetzgebung diesem Schmarrn der Selbstanzeigen ein Ende gesetzt werden.

Was für mich auch spannend ist: Bleibt Hoeneß im Falle einer Verfahrenseinstellung Bayern-Boss? ;)

goligolem 13.03.2014 08:04

Es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder die Selbstanzeige war korrekt dann darf er nur nachzahlen oder aber der Richter sagt sie war zu spät bzw. nicht vollständig dann geht es um eine langjährige Haftstrafe. So wurde es gerade von einen Experten im Fernsehen gesagt.

Ich selber sage das alles andere als eine Haftstrafe ein Skandal wäre das hat aber nichts mit dem FC Bayern zu tun denn hier sollten einige differenzieren.
Hoeneß und der FC Bayern haben viel für in Not gekommene Vereine getan aber darum geht es hier nicht hier geht es um die Privatperson Uli Hoeneß der nach eigenen Aussagen ca. 27 Mio. Euro Steuer hinterzogen hat. Wenn einer 27 Mio. Euro Steuerschuld hat dann reden wir hier von einen Betrag von ca. 40 Mio. Euro die nicht versteuert wurden.

Eulenspiegel 13.03.2014 08:31

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 270721)
Sorry, René, aber wer in einer solchen Situation ihm noch zugejubelt hat, der ist an Dummheit nicht zu überbieten.

Daumen hoch

cebolon 13.03.2014 09:22

Immerhin sind bei der Urteilsfindung 2 Schöffen dabei, die den gesunden Menschenverstand einbringen können

allesroger 13.03.2014 09:25

Focus :

"Auf den ersten Blick klingt es paradox: Wenn Richter Heindl heute die Selbstanzeige als vollständig anerkennt und das Verfahren einstellt, muss Hoeneß wesentlich mehr Geld zahlen. Denn dann muss er auf die Summe der hinterzogenen Steuern sogar elf Prozent Zinsen zahlen – und etwa 69 Millionen an den Staat zahlen müssen .07.01 Uhr: Wenn Hoeneß verurteilt wird müsste er auf die Summe der hinterzogenen Steuern horrende Zinsen zahlen. Seit 2006 läge der Zinssatz bei sechs Prozent – pro Jahr. Dadurch läge die Summe, die Hoeneß dem Staat schuldet, bei 48 Millionen Euro."

wate 13.03.2014 09:30

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 270742)
Es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder die Selbstanzeige war korrekt dann darf er nur nachzahlen oder aber der Richter sagt sie war zu spät bzw. nicht vollständig dann geht es um eine langjährige Haftstrafe. So wurde es gerade von einen Experten im Fernsehen gesagt.

Ich selber sage das alles andere als eine Haftstrafe ein Skandal wäre das hat aber nichts mit dem FC Bayern zu tun denn hier sollten einige differenzieren.
Hoeneß und der FC Bayern haben viel für in Not gekommene Vereine getan aber darum geht es hier nicht hier geht es um die Privatperson Uli Hoeneß der nach eigenen Aussagen ca. 27 Mio. Euro Steuer hinterzogen hat. Wenn einer 27 Mio. Euro Steuerschuld hat dann reden wir hier von einen Betrag von ca. 40 Mio. Euro die nicht versteuert wurden.

Es gibt die 3. Möglichkeit: Die Selbstanzeige wird als teilwirksam anerkannt. Dann kann es eine Haftstrafe auf Bewährung geben.

Mal was anderes: Ist es anständig, auf eine Haftstrafe zur Bewährung oder sogar Verfahrenseinstellung für Hoeneß zu hoffen? Ganz klar nein, denn dies wäre im Umkehrschluß unanständig all denen gegenüber, die wegen weit geringerer Steuerdelikte eingelocht wurden.

Ich persönlich empfinde weder Häme noch Mitleid, ich hoffe lediglich auf Gerechtigkeit.

cebolon 13.03.2014 09:32

5,5 Jahre fordert der StA

Zinsen betragen 6%,
Die restlichen 5% sind der Aufschlag für die Selbstanzeige

wate 13.03.2014 09:33

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 270747)
Focus :

"Auf den ersten Blick klingt es paradox: Wenn Richter Heindl heute die Selbstanzeige als vollständig anerkennt und das Verfahren einstellt, muss Hoeneß wesentlich mehr Geld zahlen. Denn dann muss er auf die Summe der hinterzogenen Steuern sogar elf Prozent Zinsen zahlen – und etwa 69 Millionen an den Staat zahlen müssen .07.01 Uhr: Wenn Hoeneß verurteilt wird müsste er auf die Summe der hinterzogenen Steuern horrende Zinsen zahlen. Seit 2006 läge der Zinssatz bei sechs Prozent – pro Jahr. Dadurch läge die Summe, die Hoeneß dem Staat schuldet, bei 48 Millionen Euro."

Ich kann diese Rechnung nicht beurteilen, doch zahlen muß er in jedem Falle, nicht nur bei einer Verfahrenseinstellung.

wate 13.03.2014 09:41

Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer von soeben eine Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten gefordert. Hoeneß sei der Steuerhinterziehung überführt, seine 2013 getätigte Selbstanzeige sei nicht vollständig gewesen und damit unwirksam.

Quelle: N24

wate 13.03.2014 10:12

Gerichtssprecherin Titz von soeben:

Verteidigung sieht die Wirksamkeit der Selbstanzeige höchstens als knapp verfehlt und fordert eine Bewährungsstrafe.

Urteilsverkündung nicht vor 14 Uhr.

allesroger 13.03.2014 10:35

2 Jahre auf Bewährung nehme ich an !

cebolon 13.03.2014 10:35

Und der Verteidiger drückt dermaßen auf die Tränendrüse - so viel Leid in den letzten Wochen - na ja, wenn sachlich nichts mehr geht, braucht man eben diesen Rettungsanker

allesroger 13.03.2014 10:54

Es gibt schon Gedichte :

http://www.erdzack-lfl.de/aktuelles/uli-hoeness

wate 13.03.2014 11:25

Ohne dem guten Wolf-Uwe einen Zack(en) aus der Krone zu brechen, sollte er es vielleicht mal mit einem anderen Hobby versuchen. Dieses Gedicht ist noch grauenhafter, als die Verteidigungsstrategie von Hoeneß. :D

An aufkommender Häme werde ich mich jedenfalls nicht beteiligen.

allesroger 13.03.2014 12:56

Was für ein Irrsinn ist die Selbstanzeige doch !
Straffreiheit, auch wenn die Steuerschuld 200 oder mehr Millionen beträgt.

allesroger 13.03.2014 13:11

Das Urteil :

3 Jahre und 6 Monate !

wate 13.03.2014 13:31

Ich habe nach der Urteilsverkündung nun eine Umfrage hinzugefügt.

dersven 13.03.2014 14:03

Der Knast soll doch so leer nicht sein, aha, da kommt der Hoeness rein.....
Mann bin ich ein schlimmer Finger heute....

goligolem 13.03.2014 15:23

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 270779)
Ich habe nach der Urteilsverkündung nun eine Umfrage hinzugefügt.

Wate da fehlt noch die Auswahl das 3 Jahre und 6 Monate zu wenig sind

Michelino 13.03.2014 16:22

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 270773)
Das Urteil :

3 Jahre und 6 Monate !

Jo mei, hamn denn die Amigos von RolfLenk heute frei genommen? :D

allesroger 13.03.2014 17:35

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 270786)
Jo mei, hamn denn die Amigos von RolfLenk heute frei genommen? :D

Falls du mich meinen solltest - Isch habb immer frei :D !
Nicht neidisch werden.;) Ich kenne zwar Rolf Lenk nicht, aber er ist Senior wie ich und hat ehrliche Meinungen . ;) Im Gegensatz zu vielen anderen hier.

cebolon 13.03.2014 17:58

Strafe erscheint angemessen, da laut Urteilsbegründung kein schwerer Fall der Steuerhinterziehung angenommen wurde (das schwer bezieht sich hierbei nicht auf die Höhe). Deshalb hat auch schon die Staatsanwaltschaft "nur" 5,5 Jahre beantragt.

Lenny 13.03.2014 18:47

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 270784)
Wate da fehlt noch die Auswahl das 3 Jahre und 6 Monate zu wenig sind

Die Umfrage ist eh ziemlicher Unsinn, weil einerseits danach gefragt wurde, was erwartet wurde und anderseits nach der Angemessenheit der Strafe. Das sind zwei verschiedene Fragen.

wate 13.03.2014 19:27

Jetzt wird es erst richtig interessant.

Natürlich wartet jeder jetzt, ob Hoeneß seine Ämter beim FC Bayern niederlegt, doch noch viel spannender kann werden, worüber gerade im "ARD Brennpunkt" offen spekuliert wird.

Woher kommt das Geld, mit dem Hoeneß spekulieren konnte? Ist alleinig der verstorbene adidas-Boss Dreyfuss der Geldgeber oder kommen Gelder auch aus dem Umfeld des FC Bayern? Ist möglicherweise der FC Bayern München involviert?

Um das klarzustellen, bevor hier in die falsche Richtung diskutiert wird: Das sind keine Teup´schen Hirngespinste, sondern geäußerte Annahmen im "ARD Brennpunkt" von soeben (Sendung läuft noch).

cebolon 13.03.2014 19:39

Nicht allzu neues Problem dabei ist aber die Verjährung - die hast du ja schon bei der angeblichen Darlehensgewährung.

Zumindest weiß ich aber jetzt, warum dazu bei den neu aufgetauchten Millionen keine Angaben gemacht wurden, weil das nicht Gegenstand dieser Anklage war.

Uwe Braun 13.03.2014 19:46

Na ja, mit meinen prognostizierten 4-5 Jahre lag ich knapp daneben. Die Verteidigung wird sicherlich Revision einlegen, möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Urteil in der Revision hält, zumal vor dem BGH der Sachverhalt nicht noch einmal aufgedröselt wird, sondern nur eine Überprüfung hinsichtlich etwaiger Verfahrensfehler und materiell-rechtlicher Fehler erfolgt.

Sicherlich unglücklich war der Umstand, dass UH das Fußballspiel gegen Arsenal besuchte während die Strafkammer damit abends beschäftigt war, das Zahlenwerk der Steuerfahnderin zu überprüfen. Dementsprechend ist die Bemerkung des Vorsitzenden zu bewerten, man habe sich ja das Spiel nicht ansehen können. Das hätte er sich verkneifen sollen und das hätte ich ihm auch als Strafverteidiger geraten. Ferner wäre es sicherlich angeraten gewesen, sich bei seinem Schlusswort nicht nur auf das Plädoyer seines Verteidigers zurück zu ziehen, sondern diese letzte Möglichkeit zu nutzen, noch einmal persönlich Reue zu zeigen und sich für sein Fehlverhalten zu entschuldigen. Alles Kleinigkeiten, die aber im Ergebnis bei der Urteilsfindung von Bedeutung sind.

Im übrigen achtet man als Verteidiger darauf, dass sein Mandant nicht bonbonlutschend den Gerichtssaal betritt, das wird als despektierlich empfunden und kann deshalb hinsichtlich des Gesamteindrucks nur schaden.

ReDiMa 13.03.2014 20:01

Bei dem Strafmaß von Uli Hoeneß bekäme Klaus Wowereit,
für seine 6 Milliarden Steuerverschwendung (Flughafen-Berlin)
ca. 777 Jahre Knast !!

Uwe Braun 13.03.2014 20:11

Da vergleichst Du sicherlich Äpfel mit Birnen. UH hat versucht, persönlich Steuern zu sparen, Wowereit ist sicherlich mehr als unfähig, aber was hat er persönlich von dem Desaster im Zusammenhang mit dem Flughafen?

ReDiMa 13.03.2014 20:18

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 270803)
Da vergleichst Du sicherlich Äpfel mit Birnen. UH hat versucht, persönlich Steuern zu sparen, Wowereit ist sicherlich mehr als unfähig, aber was hat er persönlich von dem Desaster im Zusammenhang mit dem Flughafen?

Und wer hat jetzt den Staat um mehr Geld gebracht !?


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