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pinkydiver 19.01.2013 15:26

Zitat:

Zitat von lemmiwinks (Beitrag 252413)
Auf welches Gesetz genau beziehst Du Dich :confused:

Die Preis-Auszeichnungspflicht von Preisen für Verkäufe in allen öffentlichen Bereichen incl. Internet

Zitat:

Zitat von Miro (Beitrag 252412)
Habe die Liste erstellt, bevor es diese Änderungen hier im Forum gab. Auch wurde der Thread vor dieser Änderung erstellt! Daher dürfte in diesem Fall auch noch die Altregelung gelten, da ich außer einem "up" auch nichts am Thread geändert habe!

Bei zukünftigen Threads werde ich der Neuregelung selbstverständlich Rechnung tragen!

Damit kann glaube ich jeder Leben :)

lg Dirk

lemmiwinks 19.01.2013 15:39

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 252416)
Die Preis-Auszeichnungspflicht von Preisen für Verkäufe in allen öffentlichen Bereichen incl. Internet

Es reicht also ein Mindestpreis von 1€ an die Bälle zu pappen?

Und rein interessehalber: war alles, was hier früher angeboten wurde mit "gegenGebot" illegal? :eek:

pinkydiver 19.01.2013 15:49

Zitat:

Zitat von lemmiwinks (Beitrag 252418)
Es reicht also ein Mindestpreis von 1€ an die Bälle zu pappen?

Und rein interessehalber: war alles, was hier früher angeboten wurde mit "gegenGebot" illegal? :eek:

wenn jemand hier was gegen Gebot verkaufen will und einen Mindestpreis angibt zudem er dann auch verkauft wenn keiner mehr bietet ist das OK - auch im Sinne einer VB. Aber die texte von früher: wenn mir ein gebot gefällt verkaufe ich, sind bedenklich.

Rein rechtlich ist der ganze Flohmarkt hier auf öffentlichen Seiten eine rechtliche Grauzone nach Deutscher Rechtssprechung. In Österreich darfst Du zum Beispiel nie Preise angeben (siehe Österr. Bahnengolfforum) , da Du sonst automatisch als gewerblich eingestuft wirst und erst mal der Web-Seiten Betreiber richtig Ärger bekommt.



Zitat:

Zitat von ER-IST-DER-BESTE (Beitrag 252411)
Irgendwie finde ich, dass man das ganze auch übertreiben kann!
Ich habe bei miro immer gute und faire Preise bekommen!
Warum muss denn der Käufer immer gleich den Preis nennen? Du als Käufer kannst den Preis doch genauso tief ansetzten, wie der Käufer ihn hoch ansetzt!
Wenn sich jemand vorher nicht erkundigt, was ein Ball kostet, dann hat er selber Schuld!

Ich habe Miro nie "mangelnde Fairness" unterstellt, habe auch immer bei ihm nur Preise bezahlt die völlig OK sind. Ich werde es sicher nicht übertreiben, aber dennoch ein Auge drauf haben und Auwi Nutzer erst mal darauf hinweisen. Hat ja bislang wirklich gut funktioniert.

lemmiwinks 19.01.2013 16:03

Jetzt bin ich aber doch etwas neugierig :) Hast Du bitte mal genauere Angaben/Passus bezgl. des Gesetztes, wonach es eine solche Auszeichnungspflicht für private Angebote gibt. Alles was ich finden kann bezieht sich auf gewerbliche Anbieter.

pinkydiver 19.01.2013 16:23

Zitat:

Zitat von lemmiwinks (Beitrag 252420)
Jetzt bin ich aber doch etwas neugierig :) Hast Du bitte mal genauere Angaben/Passus bezgl. des Gesetztes, wonach es eine solche Auszeichnungspflicht für private Angebote gibt. Alles was ich finden kann bezieht sich auf gewerbliche Anbieter.

Da sind wir genau an dem Punkt "rechtliche Grauzone", jemand der 3000 Bälle in einer Liste anbietet verkauft nicht privat im Sinne der Rechtssprechung. Selbst wer hier nur 50 Bälle anbietet würde im Falle eines Rechtssteites als gewerblich eingestuft. Es wurden eBay Verkäufer von richtern als gewerblich eingestuft weil sie innerhalb von 2 Monaten 37 Artikel unterschiedlichster Art (nachweislich Dachbodenfunde aus Haushaltsauflösung) verkauft haben und ca. die die doppelte Menge angeboten hatten .

ich war letzt auf einem privatenb Flohmarkt in Heusenstamm (Nachbarort) selbst dort haben sie eine Preisauszeichnung im groben verlangt, es genügte jedoch an eine Kiste z.B. zu schreiben max. 10 Euro, oder VB xxx Euro . Es wurde extra darauf hingewiesen am Eingang. gewerbliche Verkäufer wurden nicht zugelassen.

allesroger 19.01.2013 16:44

Dirk,
Habe auch schon ganz viel gelesen. Für Verkäufe von privat an privat gibt es nichts, was rechtlich nach BGB festgelegt wäre. Jedenfalls finde ich nichts. Wenn du den BGB-Passus hast, schreibe ihn doch hier.
Es ist wie du schreibst : rechtliche Grauzone und Ermessenssache.
Was du über den Flohmarkt beschreibst ist eher ein "freundliches Entgegenkommen für die Besucher. Was dann am Stand geschieht, ist eine andere Sache ;)

Bei gewerblich sieht es anders aus, da ist alles geregelt :
http://www.frankfurt-main.ihk.de/bra...sauszeichnung/

ER-IST-DER-BESTE 19.01.2013 17:12

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 252419)
wenn jemand hier was gegen Gebot verkaufen will und einen Mindestpreis angibt zudem er dann auch verkauft wenn keiner mehr bietet ist das OK - auch im Sinne einer VB. Aber die texte von früher: wenn mir ein gebot gefällt verkaufe ich, sind bedenklich.

Rein rechtlich ist der ganze Flohmarkt hier auf öffentlichen Seiten eine rechtliche Grauzone nach Deutscher Rechtssprechung. In Österreich darfst Du zum Beispiel nie Preise angeben (siehe Österr. Bahnengolfforum) , da Du sonst automatisch als gewerblich eingestuft wirst und erst mal der Web-Seiten Betreiber richtig Ärger bekommt.





Ich habe Miro nie "mangelnde Fairness" unterstellt, habe auch immer bei ihm nur Preise bezahlt die völlig OK sind. Ich werde es sicher nicht übertreiben, aber dennoch ein Auge drauf haben und Auwi Nutzer erst mal darauf hinweisen. Hat ja bislang wirklich gut funktioniert.


Auf dich habe ich diese Aussage auch nicht bezogen!
Ellen Suhrbier hat miro belastet! Ich habe bei miro auch immer Super Preise bezahlt!

pinkydiver 19.01.2013 17:34

Zitat:

Zitat von ER-IST-DER-BESTE (Beitrag 252428)
Auf dich habe ich diese Aussage auch nicht bezogen!
Ellen Suhrbier hat miro belastet! Ich habe bei miro auch immer Super Preise bezahlt!

Ich hatte mir schon überlegt, den Beitrag zu löschen

Uwe Braun 19.01.2013 17:42

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 252425)
Dirk,
Habe auch schon ganz viel gelesen. Für Verkäufe von privat an privat gibt es nichts, was rechtlich nach BGB festgelegt wäre. Jedenfalls finde ich nichts. Wenn du den BGB-Passus hast, schreibe ihn doch hier.
Es ist wie du schreibst : rechtliche Grauzone und Ermessenssache.
Was du über den Flohmarkt beschreibst ist eher ein "freundliches Entgegenkommen für die Besucher. Was dann am Stand geschieht, ist eine andere Sache ;)

Bei gewerblich sieht es anders aus, da ist alles geregelt :
http://www.frankfurt-main.ihk.de/bra...sauszeichnung/

Das BGB hat zwar 2385 Paragraphen, dort wirst Du jedoch nichts finden. Spannend ist die Preisangabenverordnung (PAngV), sie ist gem. § 1 zu beachten, wenn u.a. Waren, also Bälle und Co. gewerbs- und geschäftsmäßig oder aber regelmäßig in sonstiger Weise angeboten werden. Ich habe bekanntlich wiederholt die Auffassung vertreten, dass auch bei vielen Anbietern hier im Bahnengolf-Flohmarkt von einer geweblichen Tätigkeit auszugehen ist, weil eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Zumindest liegt jedenfalls bei vielen Anbietern das Merkmal des "regelmäßigen Anbietens" vor.

ER-IST-DER-BESTE 19.01.2013 18:20

Dann ist ja ok!!! Dann halte ich mich wieder raus und gucke fussi!


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