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pinkydiver 08.03.2021 14:11

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 316746)
Was du gerade schilderst ist doch bis Ende März eh nicht erlaubt, es dürfen doch nur max. 2 Haushalte und dann max. 5 Personen auf dem Platz zum Training sein. Ausgenommen sind Kinder da dürfen max.20 mit zwei Erwachsenen auf dem Platz. Es ist leider nicht geregelt wie groß der Platz sein muss damit max. die 5 Erwachsenen ihrem Sport nach gehen können, also muss man davon ausgehen das die Größe des Platzes eine Rolle spielt und das ist traurig.

Also in hessen ist das nicht so - die Vereine dürfen auf der heimanlage trainieren aber eben nur 2 gleichzeitig an einer Bahn.

Merlin 08.03.2021 15:15

Mein Kommentar zu "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen" bezog sich nicht auf die aktuelle Pandemielage. Wate hat ja geschrieben, wenn es im Herbst wieder möglich ist zu spielen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen.
Ich habe das Schreiben vom DMV gerade nicht zur Hand.
Ich meine mich aber an 250 EUR Strafe für den Verein und Spielsperre für die Teilnehmer zu erinnern.

Der Zweite Absatz meines Kommentares, mit dem Getränk ausspielen, ist als ironischer Kommentar zur Genehmigungspflicht zu verstehen.

Merlin 08.03.2021 15:26

Ich habe gerade mal geschaut.

Es sind 50 EUR Strafe, wenn das Turnier nicht genehmigt wurde und 250 EUR, wenn man die Ergebnisse nicht an den DMV meldet.

goligolem 08.03.2021 15:44

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 316747)
Also in hessen ist das nicht so - die Vereine dürfen auf der heimanlage trainieren aber eben nur 2 gleichzeitig an einer Bahn.

Das ist ja unser Problem, anderes Bundesland andere Vorgaben.

tg 08.03.2021 18:47

Das wird hier zur „Diskussion für alles, was gerade so anliegt“, aber gut …

Zitat:

Zitat von Merlin (Beitrag 316748)
[…] Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen. […]

Zitat:

Zitat von Merlin (Beitrag 316749)
[…] Es sind 50 EUR Strafe, wenn das Turnier nicht genehmigt wurde und 250 EUR, wenn man die Ergebnisse nicht an den DMV meldet.

»Solltet Ihr Euer Turnier trotz Genehmigungspflicht nicht anmelden, entschied die Sportwarte-Vollversammlung, dass der DMV-Sportwart eine Ordnungsstrafe von bis zu 50 € gegen den betreffenden Verein oder einer Spielsperre bis zu 8 Wochen gegen den betreffenden Spieler verhängen kann (vgl. S2 – Ziffer 7, Abs. 11).«

Das ist also nicht einfach die „Sicht des DMV“, sondern die Delegierten unserer Landesverbände sind (zumindest mehrheitlich) dieser Meinung. Ob sie damit auch die mehrheitliche Meinung ihrer Mitglieder vertreten?

tg 08.03.2021 19:04

Zum eigentlichen Thema („ Minigolf wieder erlaubt!“): Ich kann nur empfehlen, die entsprechenden Landesverordnungen im Original zu lesen. Erklärungen in den Medien sind oft zu vereinfachend oder manchmal nicht zutreffend (das gab es sogar schon auf den Webseiten der Länder).

In Hessen ist die Regelung seit heute, daß Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen betrieben werden „darf“,* wobei dazugehörige Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Darüber hinaus können Kinder bis zu diesem Alter im Freien in beliebig großen Gruppen Sport machen.


* (Neusprech: danke, danke, daß ihr uns diese neuen Freiheiten zugeteilt habt … :o )

pinkydiver 08.03.2021 19:29

Zitat:

Zitat von Merlin (Beitrag 316748)
Mein Kommentar zu "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen" bezog sich nicht auf die aktuelle Pandemielage. Wate hat ja geschrieben, wenn es im Herbst wieder möglich ist zu spielen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen.
Ich habe das Schreiben vom DMV gerade nicht zur Hand.
Ich meine mich aber an 250 EUR Strafe für den Verein und Spielsperre für die Teilnehmer zu erinnern.

Der Zweite Absatz meines Kommentares, mit dem Getränk ausspielen, ist als ironischer Kommentar zur Genehmigungspflicht zu verstehen.

Wo kein Kläger ist kein Richter, finde das eh albern wenn ein Vereinsfremder mal eine Vereinsrangliste mitspielt, dann Streß zu schieben, Nur weil er gerade da ist, ist das noch lange kein Turnier.

wate 09.03.2021 05:44

Dass sich ein Sportverband in Pandemiezeiten so kleinkarätig zeigen würde, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Der DMV sollte ein straffreies Spielen, solange der Spielbetrieb ruht, zulassen und dies dann auch verkünden. Es gibt derzeit größere Sorgen, als über 50 Euro bzw. 250 Euro Strafgeld zu diskutieren. Der Sportbetrieb muss irgendwie weitergehen. Jetzt ist die Kreativität der Vereine gefragt, und der Sportverband sollte diese Kreativität nicht abwürgen.

In Schleswig-Holstein gilt für den Freizeitsportbereich und speziell für Fußball aktuell folgende Regelung: Das Training für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist mit bis zu 20 Spielern + Trainer draußen erlaubt. Vorerst kontaktfrei. Techniktraining, Torschusstraining, Laufeinheiten sind möglich. Bei älteren Jugendlichen dürfen draußen Gruppen à 10 Spieler*innen kontaktfrei trainieren. Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen ist untersagt.

Für den Hallensport gilt bei uns in SH derzeit folgende Regelung: 1 Person + Übungsleiter auf 80 qm.

Minigolf ist kein Kontaktsport. Wenn man sich an die AHA-Regeln hält, sollte das Spielen kein Problem sein. Wieviele Leute sich gleichzeitig auf der Anlage aufhalten dürfen, weiß ich nicht. Eine Begrenzung muss aber ganz sicher sein.

Sport und Spaß in der frischen Luft ist allemal gesünder als zu Hause rumzugammeln oder im Supermarkt einzukaufen. Wir sollten die Möglichkeit nutzen, denn in 4 Wochen kann die Situation wieder ganz anders aussehen.

ReDiMa 09.03.2021 11:40

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 316752)
Das wird hier zur „Diskussion für alles, was gerade so anliegt“, aber gut …





»Solltet Ihr Euer Turnier trotz Genehmigungspflicht nicht anmelden, entschied die Sportwarte-Vollversammlung, dass der DMV-Sportwart eine Ordnungsstrafe von bis zu 50 € gegen den betreffenden Verein oder einer Spielsperre bis zu 8 Wochen gegen den betreffenden Spieler verhängen kann (vgl. S2 – Ziffer 7, Abs. 11).«

Das ist also nicht einfach die „Sicht des DMV“, sondern die Delegierten unserer Landesverbände sind (zumindest mehrheitlich) dieser Meinung. Ob sie damit auch die mehrheitliche Meinung ihrer Mitglieder vertreten?


Und genau sowas kapiere ich überhaupt nicht?

Was soll sowas bringen?!

Aber ich war nicht dabei und vielleicht kann ja mal einer der dabei war erklären, warum man das explizit so erwähnt hat.

pinkydiver 09.03.2021 13:11

Zitat:

Zitat von ReDiMa (Beitrag 316764)
Und genau sowas kapiere ich überhaupt nicht?

Was soll sowas bringen?!

Aber ich war nicht dabei und vielleicht kann ja mal einer der dabei war erklären, warum man das explizit so erwähnt hat.

Das kommt wenn man einen Jugendlichen zum Sportwart eines Verbandes wählt, der Sheldon mäßig unterwegs ist,
und sich mit aller Gewalt profilieren möchte


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