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15. Ersatzspieler (1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Dieser muss vor Beginn des Turniers bis zum in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Ist kein besonderer Zeitpunkt in der Ausschreibung festgelegt, muss die Bekanntgabe spätestens 30 Minuten vor dem im Zeitplan vorgesehenen Turnierbeginn erfolgen. Alle Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach diesem Zeitpunkt gelten als Auswechslung. Vereine oder Verbände, die einen Ersatzspieler benennen, müssen gleichzeitig eine Person benennen, die zur Vornahme der Auswechslung berechtigt ist. |
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Zur WDKM bestimmt der Sportausschuss eine Anzahl der Teilnehmer die dann auf die Abteilungen und Kategorien aufgeteilt werden, so steht es wenigstens in der Ausschreibung. |
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Es muss klar erkennbar sein das kein Ersatzspieler erlaubt ist. Dieses ist aber in der NBV Ausschreibung nicht der Fall, hier steht lediglich drin aus wie vielen Personen ein Mannschaft besteht und wie das Rundenergebnis ermittelt wird, Ein Ersatzspieler wird nicht erwähnt, im Gegensatz zu den Ausschreibungen von Bayern und Hessen denn da steht klar drin " es gibt keinen Ersatzspieler ". Wenn keine klare Aussage über den Ersatzspieler gemacht wird muss zwangsläufig S1 Absatz 15.1 gelten. Ein Ersatzspieler ist auch erst Teil einer Mannschaft wenn er eingewechselt wurde denn vorher braucht er am Spielgeschehen nicht teilnehmen, das wiederum steht in S1 Absatz 15.9 Ein ausgewechselter Mannschaftsspieler kann das Turnier beenden oder das Spiel fortsetzen. Ein Ersatzspieler kann am Turnier von dessen Beginn an teilnehmen oder das Spiel mit der Einwechslung beginnen, wobei dies der Turnierleitung spätestens 30 Minuten vor Turnierbeginn mitzuteilen ist. Diese Entscheidungen kann nur der Auswechselberechtigte treffen. Übrigens es geht mir nicht um die Einwechslung an Sicht sondern um das was in einer Ausschreibung steht. Ich weiss auch was mit der Einführung des Streichers erreicht werden sollte nur leider steht es nicht so in der Ausschreibung drin. |
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Nimm einmal die Generalausschreibung für den überregionalen Spielverkehr und vergleiche die Mannschaftszusammensetzungen der 1. Bundesliga mit der 2. und der 3. Liga. Nach Deiner Auslegung müßten sowohl in der 2. wie auch in der 3. BL ebenfalls Ersatzspieler zugelassen sein, weil diese ja nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Oder andersherum, warum werden die Ersatzspieler in der 1. BL ausdrücklich erwähnt, wenn das doch nach Deiner Auffassung gar nicht erforderlich ist? |
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Da zeigt sich mal wieder, daß man immer in die Quellen schauen sollte. Hab' ich in diesem Fall nicht gemacht. Der Inhalt der zitierten Passage (15.1) stimmt aber. |
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Ich möchte noch ein anderes Beispiel geben, vielleicht dann manches klarer -- oder auch unklarer... :o Angenommen, in Ausschreibungen zu Pokal-/Freundschaftsturnieren steht folgendes zu den Mannschaftswettbewerben.
Was meint ihr zu den einzelnen vier Fällen, wie setzen sich die Mannschaften zusammen, welche Ergebnisse werden gewertet und gibt es einen Ersatzspieler? _________________ ❶ Mannschaftswettbewerbe für: - Damenmannschaften - Herrenmannschaften _________________ ❷ Mannschaftswettbewerb für: - Vereinsmannschaften _________________ ❸ Mannschaftswettbewerb für: - 5er-Vereinsmannschaften -- 5 Spieler/innen (alle Kategorien) _________________ ❹ Mannschaftswettbewerb für: - 5er-Vereinsmannschaften mit Streicher -- 5 Spieler/innen (alle Kategorien), die besten vier Ergebnisse pro Runde werden gewertet _________________ |
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zu 1-3 gibt es einen Ersatzspieler. Das hängt von den Ausschreibungen aus! Zu 4 wird mit Streicher gespielt! Ich habe schon Ausschreibungen gesehen, wo der Ausrichter noch nicht einmal wusste, ob 5 + Streicher oder 4 + Streicher! Hier ist noch mal der Punkt: 15. Ersatzspieler (1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Dieser muss vor Beginn des Turniers bis zum in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Ist kein besonderer Zeitpunkt in der Ausschreibung festgelegt, muss die Bekanntgabe spätestens 30 Minuten vor dem im Zeitplan vorgesehenen Turnierbeginn erfolgen. Alle Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach diesem Zeitpunkt gelten als Auswechslung. Vereine oder Verbände, die einen Ersatzspieler benennen, müssen gleichzeitig eine Person benennen, die zur Vornahme der Auswechslung berechtigt ist. Falls es in der Meisterschaft passiert: Danach spielt die Mannschaft ohne Streicher! Ohne wenn und aber! Noch mal zu Punkt 1-3: Ich habe es bei sehr vielen Freundschaftsturnieren schon erlebt, bei einem Namentlichen Startplan, das der Ersatzspieler vor den Mannschaftsspieler spielt! Wie kann man da noch Auswechseln? Mfg. Michael |
Ich setze noch einen drauf:
In vielen Ausschreibungen für Pokalturniere wurde und wird gene von der "int. 4er Mannschaft" gesprochen. Hier habe ich folgende Fragen: 1. Wo sind diese geregelt? 2. Ist ein Ersatzspieler zugelassen? |
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zu 2: Ja, weil nach den "internationalen Spielregeln" pro Mannschaft ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in der Ausschreibung nicht etwas anderes bestimmt ist. Kannst du etwas zu meinem Beispiel schreiben, wie siehst du die einzelnen Fälle? |
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Bei einem Streichergebnis gibt es keinen Ersatzspieler! Ich kenne leider die Ausschreibungen der anderen Bundesländern nicht! Dann hast Du im NBV noch kein Freundschaftsspiel gespielt mit Namentlichen Startplan! Ich sehr oft! Da waren die Ersatzspieler öfter vorne weg! :rolleyes: Mfg. Michael :) |
Bei einem Streichergebnis gibt es keinen Ersatzspieler! Ich kenne leider die Ausschreibungen der anderen Bundesländern nicht!
Woher nimmst du das in der Ausschreibung des NBV? ICH lese nur, dass die Mannschaft in der Verbandsliga bestehen aus mindestens 5 jedoch maximal 6 Spieler/innen. ICH lese auch keine Regelung, dass Ersatzspieler nicht zugelassen sind. |
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Und ich habe in meinem Beispiel nicht von irgendwelchen Regelungen in den Bundesländern (Landesverbänden) gesprochen, sondern es auf Pokal-/Freundschaftsturniere bezogen. |
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6 Mannschaftszusammensetzung 6.1 Die Mannschaftsstärke in der Hessenliga beträgt 5 +1 (+1 sofern ein Jugendlicher oder Schüler (auch jünger als 10 Jahre) egal ob m oder w) Spieler/innen beliebiger Zusammensetzung. 6.2 Zusätzlich ist je Mannschaft ein Einzelspieler (AK Spieler) zulässig, der nicht für die Mannschaftswertung zählt 8 Wertung 8.1 Gewertet wird nach Punktsystem mit Pluspunkten. 8.1.a Es werden nur die 5 besten Ergebnisse einer Mannschaft pro Runde gewertet. Die Position Ersatzspieler entfällt. Hier gibt es keine Unstimmigkeiten ob der Ersatzspieler nominiert werden kann,hier steht klar" die Postion Ersatzspieler entfällt". Wir wissen alle den Sinn und Zweck des Streichers nur leider ist er nicht in der Ausschreibung des NBV so übernommen worden, dieses wird sich aber bei der nächsten Ausschreibung ändern. |
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Lese bitte mal mein Eingangsposting ehe du so etwas schreibst. Ich wollte auch wissen wie es in anderen Landesverbänden in deren Ausschreibung steht. |
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bist du am Sonntag bei der NBV Versammlung dabei? |
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