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Da ich nicht auf dem neuesten Stand bin, empfehle ich diesbezüglich eine Anfrage bei der DMV-Geschäftsstelle, von da wäre dann eine aktuelle und erschöpfende Auskunft zu erwarten. Mein Hauptargument, mit dem ich in meiner Amtszeit beim DMV so manchen reinen Hobbyanlagenbestreiber überzeugen konnte, den Platz abnehmen zu lassen als Werbeargument für die Qualität der Anlage, wurde hier ja schon mit der Erwähnung von Einzelfällen zerpflückt. Wer wie ich von der Wirksamkeit der Abnahme zu diesem Zweck überzeugt ist (und auch entsprechende Beispiele im Portfolio hat), überzeugt natürlich einen Platzbetreiber eher als einer, der wie unser "Game 'n' Fun" seit jeher ein entschiedener Gegner des Systems war. Deswegen hätte ich mich da gerne eingeklinkt. Ich denke, damit ist auch von meiner Seite aus alles zu diesem Thema gesagt und ich verlasse diesen Schauplatz mit dem Zitat von "Gam 'n' Fun": "Chance vertan". |
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Wenn Anlagenbetreiber wieder herausgefallen sind, weil sie nicht verlängert haben oder es nie mehr gab, so ist das ja nicht gerade sehr überzeugend. Oder gibt es konkrete Zahlen, anhand derer sich belegen läßt, daß die mit dem 'Zertifikat' ausgestatteten Minigolfplätze danach besser besucht waren? Vielleicht sollte man mal wegkommen von der Denkweise, eine Idee müsse deswegen gut sein, weil man selbst genug Argumente dafür findet und die Betreiber würden es einfach nicht verstehen ("die etwas weiter blicken als von 12 Uhr bis Mittag"). Es ist das gleiche Muster wie beim Projekt "MinigolfCard". |
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Das Publikum interessiert an der Anlage eher, was an Speisen und Getränken angeboten wird, zu welchem Preis und ob sie sich nett dort nach dem Spiel zusammen setzen können. Ei typisches Beispiel dafür ist Schwaickheim,die Leute kommen dort nicht wegen des Minigolfspiels, ihr werdet jetzt wahrscheinlich sagen die ist abgenommen, ja das stimmt obwohl die so viele Mängel hat und die Bahnen auch unter aller Sau aussehen, ist der Platz wegen der Gastronomie top besucht. |
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Ich wollte Anlagen in den neuen Bundesländern ausfindig machen, die sich für eine Vereinsgründung anboten - am besten solche, bei denen auch Support dafür in der Nähe da war. Nach Sachsen habe ich - so vor 5-10 Jahren - eine Tour mit dem Motorrad gemacht, in deren Rahmen ich insgesamt 5 Anlagen rund um Leipzig besucht habe. 3 davon konnte ich gewinnen - es waren nicht ganz zufällig die, die mit ansprechender Gastronomie schon punkten konnten und vom Werbenutzen eines "Qualitätssiegel" ohne Weiteres zu überzeugen waren. Leider war es den sächsischen Sportfreunden nicht möglich, diese 3 Anlagen weiter zu betreuen, so sind 2 nach der 3-Jahresfrist wieder abgegangen, wobei sie aber das Anlagenschild ja weiterhin auf der Anlage zeigen können. Geblieben von diesen 3 ist die Anlage am Ausflugslokal "Lindenvorwerk" in Kohren-Salis, deren Betreiber auch weiterhin auf die Minigolf-Card setzen. In und um Berlin erinnere ich mich an 3 Anlagen, die als reine Freizeitanlagen von einer Abnahme überzeugt werden konnten. Da ist zum einen Karlshagen auf Usedom, auf dem sich ein prächtiger Verein entwickelt hat. Ein ganz dunkles Kapitel ist die Anlage in Buckow in der Märkischen Schweiz, auf der sich nach der Abnahme ein Verein (Amigos Buckow) gegründet hat, die nach ca. 2 Jahren wieder vom Berliner Verband hinausgeworfen worden sind, weil sie "nur Freizeitsport betreiben wollten und so den Berliner Funktionärsveteranen nicht genehm waren. Was aus der Anlage in Woltersdorf geworden ist (wo zumindest mal ein Berliner Ranglistenturnier stattgefunden hat, weiß ich nicht. Aus den Gesprächen und den Eindrücken mit den unterschiedlichen Platzbetreibern schöpfe ich den Spruch "von zwölf bis Mittag" denken. Es gibt schon viele Kleinkrämer unter den Minigolfplatzbetreibern, diese Einstellung mag man kritisieren, aber sie fußt auf vielen Gesprächen. |
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Woltersdorf ist die Heimanlage des MSV Berliner Bär... ;)
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😅 😅 😅
... oder anders gesagt: Zitat:
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Achso, eine interessante Frage ist ja noch offen: Wieviel würde es kosten, den "Platz mit 15 Hobbygolfern", von dem Game 'n Fun gesprochen hat, lizenzieren zu lassen, wenn man einmal annimmt, daß die Anlage vor 2006 errichtet worden ist? D. h., eigentlich müßte die Frage lauten, wieviel es kosten dürfte.
Bin gespannt auf Meinungen dazu. |
25 Euronen
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Das sehe ich auch so, aber ich wäre nicht überrascht, wenn der DMV 250 € nehmen würde.
(Für neu errichtete Anlagen gilt ja etwas anderes als für solche, die vor 2006 gebaut wurden, aber wie kommt Breminho auf 300 € für die Hallenbahn in Halver?) |
@tg
vlt. kommt die Mehrwertsteuer noch drauf |
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Es läßt sich nicht beantworten... von welchen Faktoren hängen die Gebühren denn ab, doch wohl nicht vom Standort oder Bahnensystem? Und hoffentlich nicht von den involvierten Personen...
Dann unabhängig von einem konkreten Fall formuliert: Wieviel kostet im Bereich des DMV die Lizenzierung (Erstabnahme) einer vor 2006 errichteten Einzelanlage, wenn kein MC-Premiumvertrag abgeschlossen wird? (Reicht das an Angaben?) |
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Nur, darf/kann/muß die MwSt. überhaupt berechnet werden? Es handelt sich doch um das Erheben von Gebühren im Auftrag der WMF. Nach meinem Verständnis kann die Umsatzsteuer nicht auf die Gebühr, sondern nur auf die Dienstleistung angewandt werden -- die im Fall der Erstabnahme aber kostenfrei ist, da die 250 € an die WMF durchgereicht werden. Steuerexperten, bitte. ;) |
Als vergleichbaren Fall habe ich gefunden, wenn ein Dienstleister die Kfz-Zulassung für einen Kunden übernimmt. Dann sind die verauslagten Zulassungsgebühren ein "durchlaufender Posten", auf den er in seiner Rechnung keine MwSt./USt. aufschlagen muß -- im Gegensatz zu dem Betrag, den er für die Dienstleistung berechnet. Wäre letzterer 20 € netto und die Gebühren 50 €, so bekäme der Kunde 50 + 20 × 1,19 = 73,80 in Rechnung gestellt und nicht (50 + 20) × 1,19 = 83,30.
Kann jemand sagen, wie das in den Rechnungen für die Anlagenabnahme aussieht, ist dort MwSt. aufgeschlagen und worauf? Wer ist der Rechnungssteller (DMV oder MM GmbH)? |
up ;)
Ich bringe das Thema noch einmal vor, da es zur Delegiertenversammlung der WMF, die gestern in Kroatien stattfand, auch einen Änderungsantrag zur Anlagenlizenzierung gab. Ausführliches Informationsmaterial findet sich hier: https://gov.minigolfsport.com/downlo...7-pdf/download (da ist die WMF vorbildlich).
***************************** Achso, da war ja noch etwas... Zitat:
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Update zum vorherigen Beitrag:
zu 1: Im DMV werden tatsächlich auch für die Erstabnahme von vor 2006 gebauten Anlagen 250,00 EUR plus MwSt. berechnet, es wird also nicht nach Baujahr unterschieden. Und das, obwohl die WMF in diesen Fällen nur 10% der Gebühr ansetzt (25,00 EUR). Nette Gewinnspanne... zu 2: Die Rechnungen kommen von der Minigolf Marketing GmbH und enthalten MwSt., sowohl für den Dienstleistungsanteil (im Fall der Verlängerung) wie auch auf die WMF-Gebühren. Die WMF selbst stellt die Gebühren (umsatz-)steuerfrei in Rechnung. zu 3: Der Antrag ist angenommen worden und wird zum 1.1.2018 umgesetzt, d.h. ab dann gibt es eine einheitliche WMF-Gebühr von 250,00 EUR. Das bedeutet Mehreinnahmen für die WMF -- und für die MM GmbH, daß statt 225,00 nun 0,00 EUR 'hängenbleiben'. |
War halt bis jetzt eine gute Einnahmequelle für die MM (DMV).
Wird wohl bald wieder eine Gebührenerhöhung vom DMV kommen, damit sie wieder daran verdienen. |
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