Minigolf-Welt

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-   -   Betriebssporteuropameisterschaften in Hamburg (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=8965)

pinkydiver 24.06.2011 07:27

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 214602)
Ich wage die Prognose, dass bei Umsetzung dieser Felder 50000 neue Mitglieder zur Debatte stehen.

Streiche 3 Nullen, dann wird ein Schuh draus !

wate 24.06.2011 07:33

Ich bin ein mitunter sehr optimistischer Mensch, habe mich bei der Einschätzung 50000 allerdings von der Entwicklung einer ähnlich gelagerten Geschichte im Kegeln/Bowling inspirieren lassen.

Minigolf eignet sich toll für Betriebssport. Würde sowas flächendeckend organisiert, gäbe es neben unserem Sportbetrieb eine 2. Schiene Betriebssport mit regionalen und nationalen Meisterschaften. Dass hier mehr als 500 Mitglieder zu gewinnen wären, darauf verwette ich meinen Hintern.

Landei 24.06.2011 07:33

@ Bärliner: Einer muss halt immer der Erste sein, also voran. Wenn Tra-Tra damals nicht den Anfang mit der ersten Minigolfanlage in Deutschland gemacht hätte, wer weiß, wo wir heute unsere Freizeit verbringen würden.

In Wallenhorst findet jedes Jahr ein - wie ich aus der Anzahl der Spieler entnehmen kann - erfolgreiches Turnier für Betriebsmannschaften statt. Das hierbei natürlich auch das Miteinander der Kollegen dazugehört, ist klar. Aber über 50 Teilnehmer auf nem Abend, da kann sicher mehr draus gemacht werden.

Ich habe z.B. im Rahmen der "MoveGuide"-Aktion der Barmer/GEK bei uns in der Sparkasse auch ein Minigolfturnier durchgeführt. Eine Beteiligung von 15% der Mitarbeiter waren aus meiner Sicht erfolgreich.

opc 24.06.2011 19:13

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 214602)
Die Geschichte in Hamburg ist eine kommerzielle Kiste, die in der Wandsbeker Halle abläuft. Die Firmierung "Betriebssporteuropameisterschaften" ist natürlich reines Hirngespinst, und die Aktion wird keine Nachhaltigkeit erzielen, weil die Strukturen fehlen.

wate das stimmt aber so rein gar nicht !!!

7000 sportler in 22 sportarten, alles betriebssportler und mich hat nicht der hallenbetreiber sondern der hamburger betriebssportverband als ausrichter der ecsg 2001 um mithilfe gebeten, nachdem ich diese mehrfach an den dmv und hmv verwiesen hatte !

und da der bärliner davon wußte, hat man vom betriebssportverband dort ja wohl auch nachgefragt. um diesen jab habe ich mich nicht gerissen , aber ich mache es und wenn ch die rückmeldungen von heute für bare münze nehmen kann, dann scheint es den teilnehmern zu gefallen.

minigolf ist übrigens seit jahren fester bestandteil dieser früher als betriebssporteuropameisterschaften bezeichtneten wettkämpfe !

wate als alter journalist musst du es doch wissen, erst einman ordentlich recherchieren dann ....

Düsi 24.06.2011 20:01

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 214583)
Die Betriebssportgemeinschaft kann teilnehmen auch mit Dir, das tunier wird ja nicht vom Minigolfverband oder einem Verein des DMV organisiert, allerdings finde ich OPC als Koordinator bedenklich, vllt. sollte man ihn auch sperren :D :D

Aber wenn er mitmischt kannste währemd der Runden auch nen Bierchen trinken

Sorry das ich vom Thema jetzt abkomme.

Also kann ich auch bei den Turnieren (die nicht angemeldete sind) mitspielen, die von ein Privatmann (sagen wir mal ein Platzbesitzer) Organisiert sind. Wenn der Privatmann nix mit dem Verband oder mit ein Verein zutuhen hat.

Korrigiert mich wen ich Falschligen sollte.

opc 24.06.2011 20:42

Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
(2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem
seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet.
In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere.
(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:
a) Grand Prix (Typ A)
b) Trophy (Typ B)
c) Welcome Cup (Typ C).
Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche
Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen
veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder
Privatpersonen veranstaltet werden.
Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und
Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden.
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet
werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist.
4. Teilnahmeberechtigung
(1) An Meisterschafts- und Verbandsturnieren können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich
angehören, mit der dort vorgesehenen Anzahl von Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung
im Sinne von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen. Soweit in der Ausschreibung eine Qualifikation gefordert wird, ist diese
zu erfüllen. Der Nachweis der Qualifikation obliegt dem Verein bzw. dem/der Spieler/in.
(2) An allen offiziellen Turnieren (Typ A, B oder C) können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich
angehören, mit beliebig vielen Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung im Sinne
von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen.
(3) An Trophy- und Welcome Cup-Turnieren (Typ B und C) können darüber hinaus auch alle Inhaber einer DMVMinigolfcard
teilnehmen.
SPORTORDNUNG (SpO) S 2
Stand: 03/2011 Seite 3 von 7
(4) An Welcome Cup-Turnieren (Typ C) kann darüber hinaus jedermann teilnehmen. Eine Vereinsbindung oder ein sonstiger
Nachweis der Zugehörigkeit zum DMV, einem Landesverband oder einem Verein ist nicht erforderlich. Die Nachweispflicht
einer gültigen Spielberechtigung für alle aktiven Spieler/innen des DMV gemäß Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt.
(5) Alle offiziellen Turniere können auch als Einladungsturnier ausgeschrieben werden. An Einladungsturnieren können nur
Vereine und Einzelspieler/innen teilnehmen, die vom Veranstalter besonders eingeladen wurden.
(6) An national ausgeschriebenen Turnieren dürfen bis zu 6 Einzelspieler/innen anderer WMF-Aktivmitglieder ohne besondere
Genehmigung teilnehmen. Aufgrund der besonderen Situation von Vereinen, deren Minigolf-Anlagen nicht weiter
als 30 km von der Grenze eines anderen WMF-Aktivmitgliedes entfernt sind, ist es Spielern und Mannschaften dieser
WMF-Aktivmitglieder zusätzlich und unbeschränkt erlaubt, an nationalen Turnieren innerhalb dieses grenznahen Bereichs
(30 km) teilzunehmen.
(7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 an Turnieren im Zuständigkeitsbereich
eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig,
wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger
Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig.
(8) Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften
nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit
mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sie an internationalen Meisterschaften
und Turnieren für das WMF-Aktivmitglied ihrer Nationalität teilnehmen wollen, bedürfen sie der Freigabe durch den
DMV und durch den zuständigen Landesverband.
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.


hier lesen bildet !

Di.Stefano 24.06.2011 23:17

Lieferst du als kleinen Service den Kommentar noch mit?

Wie wäre z. B. dieses Betriebssportturnier einzuordnen: als Welcome Cup (Turniertyp C) im Sinne dieser Verordnung oder als was anderes?

Obwohl der Kreis der Teilnahmeberechtigten und der möglichen Veranstalter beim Welcome-Cup größer ist, ist er ja trotz allem ein vom DMV auf dem Formalweg genehmigtes Turnier, das z. B. im offiziellen Bundesterminplan verzeichnet ist. D. h. wenn ein Turnier offiziell nirgends verzeichnet ist, ist der Verdacht schon groß, dass es ein sogenanntes "illegales" Turnier ist.

Düsi 25.06.2011 14:51

Danke OPC und ich dachte es hätte sich was geändert.

opc 25.06.2011 19:38

Hamburg ist vom 22.6. bis 26.6. 2011 der Gastgeber der European Company Sport Games. Die Spiele mit bis zu 10.000 Teilnehmern aus 28 Nationen in 22 Sportartender ist die größte internationale Multisportveranstaltung der nächsten Jahre in unserer Stadt.
Der „Verein zur Organisation und Durchführung der European Company Sport Games ECSG 2011 in Hamburg e.V. (ECSG 2011 Hamburg e.V.)“ führt diese Spiele im Auftrag des Betriebssportverband Hamburg e.V. durch – und braucht dafür noch viele freiwillige Helferinnen und Helfer.
*
Als Helferin und Helfer sind Sie Teil einer internationalen Großveranstaltung und repräsentieren den Hamburger Betriebssport.
Sie können in den Messehallen an der offiziellen Eröffnungs- und Abschlussfeier teilnehmen
Am Abend können Sie dort mit den internationalen Sportlerinnen und Sportlern gemeinsam das Abendessen einnehmen, interessante Kontakte knüpfen und das bunte Unterhaltungsprogramm genießen.

@pinkydiver

Und weil ich dort als Helfer bzw Koordinator minigolf eingesetzt war soll mich der dmv sperren, na dann

tg 26.06.2011 14:29

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 214572)
Gesetzt dem Fall, dass ich einer Betriebssportgemeinschaft angehöre, darf ich da als lizensierter Bahnengolfer des DMV ohne Genehmigung von WMF/EMF/DMV ohne eine Sperre zu bekommen, daran teilnehmen?? Immerhin handelt es sich ja wahrscheinlich um ein nicht genehmigtes Turnier.

Zitat:

Zitat von Düsi (Beitrag 214660)
[...]

Also kann ich auch bei den Turnieren (die nicht angemeldete sind) mitspielen, die von ein Privatmann (sagen wir mal ein Platzbesitzer) Organisiert sind. Wenn der Privatmann nix mit dem Verband oder mit ein Verein zutuhen hat.

Korrigiert mich wen ich Falschligen sollte.

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 214673)
Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
[...]
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden.
[...]

Wie opc hätte auch ich auf die Sportordnung verwiesen, allerdings reicht der gezeigte Auszug. Da die ECSG 2011 wohl nicht beim DMV angemeldet sind (stehen zumindest nicht im Terminplan), gilt für den DMV Abs. (9) und danach wäre die Teilnahme für Spieler mit DMV-Lizenz nicht erlaubt. Abgesehen davon, ob er soweit in die Handlungsfreiheit seiner Aktiven eingreifen darf, zeigt sich an dem letzten Satz eine Willkür, die mir auch an anderen Stellen des Regelwerks unangenehm auffällt: Ob und in welcher Art ein Spieler "bestraft" wird, ist vollkommen offengelassen.


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