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das mit dem Ausleihen im Fußball oder Handball stimmt schon. Nur gilt hierfür der gleiche Zeitraum wie für einen Vereinswechsel. goligolem Die Spielberechtigungspauschale, wurde Rückwirkend beschlossen. Das bedeutet sie gilt seit dem 01.01.2009. Gruß Holger |
Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären. |
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Große Spielberechtigungspauschale bedeutet dann wohl jetzt Minigolfmagazin für jedes DMV Mitglied ?????
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so wie es paßt Goli.......:rolleyes:
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Raila so sehe ich das auch, es soll zwar eine Reduzierung des Betrages sein aber es stimmt doch da irgendetwas nicht im System.
Ich erinnere mich noch an eine Tatsache da wurde auch kein geltendes Recht angewendet im Gegenteil da wurde durfte ein Spieler seine Sperre ( Disqualifikation im Dezember ) in der Winterpause absitzen obwohl diese Änderung erst im folgendem Jahr auf der Bundesversammlung beschlossen wurde. Ich glaube das ich da zu Recht enttäuscht bin wenn mit zweierlei Mass gemessen wird. |
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