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-   -   Große Spielberechtigungspauschale beschlossen (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=4542)

pinkydiver 12.03.2009 10:21

Zitat:

Zitat von Lehrling (Beitrag 109822)
@Pnkydiver
In den meisten anderen Sportarten darf außerhalb nicht gewechselt werden

Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport

goligolem 12.03.2009 15:45

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 109837)
Die Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, also für alle künftigen Fälle. Eine Rückwirkung auf bereits vollzogene Wechsel erfolgt nicht und ist im deutschen Rechtssystem auch gar nicht zulässig.

Dann dürfte die große Spielerpauschale ja auch erst ab 2010 gelten denn wenn Sie ab 2009 gilt wäre dieses ja nicht rechtens, bin mal gespannt wie da enschieden wurde.

Laubigw13 12.03.2009 16:36

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 109867)
Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport

Also Dirk,
das mit dem Ausleihen im Fußball oder Handball stimmt schon. Nur gilt hierfür der gleiche Zeitraum wie für einen Vereinswechsel.

goligolem

Die Spielberechtigungspauschale, wurde Rückwirkend beschlossen. Das bedeutet sie gilt seit dem 01.01.2009.

Gruß Holger

goligolem 12.03.2009 17:10

Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären.

Lenny 12.03.2009 18:16

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 110078)
Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären.

Du kannst doch nicht fordern, dass jemand rückwirkend für etwas bestraft wird, das zum Zeitpunkt des Geschehens ohne Sanktionen rechtens war.

Raila 12.03.2009 18:50

Große Spielberechtigungspauschale bedeutet dann wohl jetzt Minigolfmagazin für jedes DMV Mitglied ?????

goligolem 12.03.2009 18:58

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 110096)
Du kannst doch nicht fordern, dass jemand rückwirkend für etwas bestraft wird, das zum Zeitpunkt des Geschehens ohne Sanktionen rechtens war.

Lenny ich kann aber auch nicht hingehen und Beiträge, denn was anderes ist doch diese Pauschale nicht, rückwirkend ändern !!!

Raila 12.03.2009 19:00

so wie es paßt Goli.......:rolleyes:

goligolem 12.03.2009 19:09

Raila so sehe ich das auch, es soll zwar eine Reduzierung des Betrages sein aber es stimmt doch da irgendetwas nicht im System.
Ich erinnere mich noch an eine Tatsache da wurde auch kein geltendes Recht angewendet im Gegenteil da wurde durfte ein Spieler seine Sperre ( Disqualifikation im Dezember ) in der Winterpause absitzen obwohl diese Änderung erst im folgendem Jahr auf der Bundesversammlung beschlossen wurde.
Ich glaube das ich da zu Recht enttäuscht bin wenn mit zweierlei Mass gemessen wird.

goligolem 12.03.2009 19:11

Zitat:

Zitat von Raila (Beitrag 110104)
Große Spielberechtigungspauschale bedeutet dann wohl jetzt Minigolfmagazin für jedes DMV Mitglied ?????

Genau das bedeutet das ich werde jetzt erst einmal unsere passiven Mitglieder darüber informieren den ohne deren Zustimmung gebe ich keine Adressen an den DMV weiter.


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