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@ abc
habe mich etwas unglücklich ausgedrückt.... natürlich stimmt das was bernd geschrieben hat...... ich wollte nur aus eigener erfahrung mitteilen , dass es leider nicht überall so gehandhabt wird (nrw unter regionalliga) da bin ich nämlich selber drauf reingefallen und unsere 3. wurde auch prompt disqualifiziert s5:-) vielleicht jetzt besser verständlich mein posting. gruss, lessi |
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Nach seiner Meinung wird die DMV-Regelung auch in unteren Ligen angewand. Nur leider kann niemand sagen wo es geschrieben steht. Wenn die Regelung des DMV für überregionale Ligen auch unten angewendet werden soll, dann muß doch in irgendeiner Ausschreibung, Sportordnung oder Protokoll einer Versammlung etwas vermerkt sein. |
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Wenn ich mir alles raussuche was mir paßt, dann brauche ich kein einheitliches Regelwerk. |
Der regionale Spielverkehr ist Sache und Aufgabengebiet des jeweiligen Landesverbands. Er erstellt eigene Ligenstrukturen. So können zum Beispiel andere Mannschaftsstärken oder -zusammensetzungen möglich sein. Diese Dinge sind in einer Ausschreibung, die ja für jedes Turnier bzw. jede Turnierserie zu erstellen ist, geregelt.
Die oben genannte Generalausschreibung für den überregionalen Ligenverkehr gilt tatsächlich nur für diese Turniere. Sicher kann ein einzelner Landesverband hieraus Teile übernehmen aber dennoch muß es eine verbindliche Regelung für den eigenen Speilverkehr geben. Im NBV gibt es: - Ausschreibung für die NBV-Liga und die NBV-Oberliga und für den abteilungsspezifischen Spielverkehr z.B. - Ausschreibung zur Westdeutschen Meisterschaft der Abteilung 1 |
@ Grenchen
Ich habe mal in der MRP-Ausschreibung zur Verbandsliga (RLP-Liga) nachgesehen. Da steht nichts bezüglich Mannschafts-Zusammenstellung. Deshalb gehe ich davon aus, daß die Regularien des DMV dann gelten. Also - keine Möglichkeit, Spieler in untergeordneten Mannschaften einzusetzen. |
Anders als die internationalen Spielregeln und die Sportordnung gilt die Generalausschreibung tatsächlich nur für den überregionalen Ligenspielverkehr. Die Ligen auf LV-Ebene sind LV-Sache. Natürlich ist es sinnvoll, auch hier bestimmte Regelungen der Generalausschreibung zu übernehmen, aber es ist nicht zwingend. Daher gilt erst einmal nur das, was in der Ausschreibung des LV festgelegt ist. Fehlt dort etwas, muss es bei Gelegenheit ergänzt werden oder die dort zuständigen Gremien müssen festlegen, wie zu verfahren ist.
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Hier müßte meiner Meinung nach das Wort "festgespielt" stehen da es sinnbildlicher und einfacher zu verstehen wäre. Bei dem Wort gesperrt wird es bestimmt öfters zu mißverständnissen kommen. Zumal der Satz leider ehe schon sehr lang und daher unvorteilhaft gefasst worden ist. |
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