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Ja, die Regelungen (Verordnungen & Erlasse) sind in den Bundesländern unterschiedlich …
Wer nun aber ein bundeseinheitliches Vorgehen bevorzugt und daher die laufende Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt, muß sich über folgendes im klaren sein: Wenn das durchgeht, wird Minigolf in einer Situation wie dieser (oder bei weit weniger „gefundenen Fällen“) gar nicht mehr möglich sein – weder die Öffnung als Freizeitanlage für die Öffentlichkeit noch die Nutzung als Sportanlage für die Vereinsspieler. Und die noch schlechtere Nachricht ist, daß der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte – der in diesem Fall in Niedersachsen eine Aufhebung erreicht hat – künftig verbaut sein wird, da die Regelung in ein Bundesgesetz gegossen ist. |
@tg
bundeseinheitlich ist OK und dringend nötig, dann weiß jeder was Sache ist,egal wie es entschieden ist Es kann ja nicht angehen, dass das gleiche in einem Bundesland bzw teilweise in einer Kommune erlaubt ist und woanders nicht, oder wie bei uns in Bensheim, der Minigolfplatz muß für das Publikum geschlossen bleiben, aber der Golfplatz Bensheim hat sowohl für den verein wie auch für Publikum geölffnet. So eine Scheisse führt zu solchen Klagen und das zurecht. |
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Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26). Mal schauen, wie es weiter geht. |
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Das ist auch kein Betreiben einer Minigolfanlage. Wur sind anerkannte Sportler und trainierbn auf einer unserer Sportanlagen,,,, |
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Meine Kritik ist ja nur, dass Minigolf in der CoronaSchVO grundsätzlich nicht als Sport angesehen wird, was ja leider der allgemeinen Meinung entspricht. Und wenn man das Ordnungsamt in Kerpen mit deinem Schreiben überzeugen kann, heißt das noch lange nicht, dass es bei einem anderen Ordnungsamt auch so ist, denn in der Verordnung kann ich keine Unterscheidung zwischen Vereinsmitgliedern und Sportlern ohne Vereinszugehörigkeit erkennen. Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass öffentliche Minigolfanlagen auch von Personen benutzt werden, die Minigolf nicht als Sport betreiben. Ob deren Infektionsrisiko nun größer ist, als bei Vereinesmitgliedern, sei mal dahingestellt. Darum ging es mir aber auch gar nicht. |
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Da frage ich mich, was das für eine Anlage ist. :confused: Selbst die 18 Bahnen einer Eternitanlage haben doch schon mehr als 74 qm Fläche innerhalb der Banden. Da hat wohl jemand zumindest eine Null vergessen. :rolleyes: Sonst wird es schwierig mit 1,5 m Abstand. :D |
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